Angelaligner wird gegen das Urteil eines chinesischen Gerichts bezüglich der Lösung zur Extraktion von Prämolaren Berufung einlegen; dies hat keine Auswirkungen auf die Kunden

13.08.2026

SHANGHAI, 13. August 2026 /PRNewswire/ -- Angelalign Technology Inc. (6699.HK) („Angel") http://www.angelaligner.com gab heute bekannt, dass es das erstinstanzliche Urteil des Mittleren Volksgerichts Jinan vom 10. August (Stadt Jinan, China) anfechten wird. Darin werden die chinesischen Tochtergesellschaften von Angel angewiesen, die Nutzung des biomechanischen Simulationssystems „masterForce" und des digitalen Diagnose- und Konstruktionssystems „ATreat" zur Erstellung von Lösungen für die Extraktion von Prämolaren mit den Systemen „A7" und „A7 Speed" einzustellen.

Angelalign Technology Inc., is a global provider of clear aligner technology with evidence based clinical expertise.  With over 20 years of experience and a commitment to research and digital innovation, Angelalign Technology Inc. has treated 1 million smiles, and is now expanding its expertise and global footprint.

Die vorläufige Entscheidung, die ausschließlich in China gilt, ist noch nicht in Kraft getreten und hat daher keine Auswirkungen auf die Kunden oder Patienten des Unternehmens. Das Urteil des Gerichts würde in Kraft treten, falls Angels Berufung erfolglos bleibt.

Angel ist überzeugt, dass die „A7 Premolar Extraction Solution" kein gültiges Patent verletzt. Das Unternehmen hat weltweit in verschiedenen Gerichtsbarkeiten mehrere Patentstreitigkeiten gegen den Kläger gewonnen und setzt sich nachdrücklich für einen fairen Wettbewerb auf dem Markt für Zahnspangen und Scanner ein.

„Die Entscheidung des Gerichts gilt nur für China. Selbst in China gibt es keine unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Kunden", sagte Fox Hu, CEO von Angel. „Wir sind sehr zufrieden mit der weltweit zunehmenden Akzeptanz unserer professionellen Lösungen bei Kieferorthopäden. Wir sind zuversichtlich, diese Berufung gegen unseren Wettbewerber zu gewinnen, da wir bereits eine Reihe ähnlicher Fälle gewonnen haben."

Am 12. Mai 2026 erließ die Ortskammer Düsseldorf (Deutschland) des Einheitlichen Patentgerichts eine Vorabentscheidung, in der sie den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der Angel zur Einstellung der Verwendung der „A7 Premolar Extraction Solution" verpflichtet werden sollte, ausdrücklich zurückwies. Der Kläger hat gegen das Urteil keine Berufung eingelegt, sodass es nun rechtskräftig ist. Das hier in Rede stehende europäische Patent und das im Fall Jinan in Rede stehende chinesische Patent gehören zur selben Patentfamilie.

Am 26. Juni 2026 fällte das Volksgericht mittlerer Instanz in Zhengzhou (China) zwei erstinstanzliche Urteile in zwei Rechtsstreitigkeiten wegen Patentverletzung, die der Kläger gegen Angel angestrengt hatte, und wies alle Ansprüche des Klägers ab. Der Kläger hat gegen die Urteile Berufung eingelegt.

Angel achtet das geistige Eigentum und blickt in seiner über 20-jährigen Unternehmensgeschichte auf zahlreiche Innovationen zurück. Einige der weltweit besten Kieferorthopäden, darunter sogar Vertreter der Konkurrenz, betrachten Angel als führend bei der Behandlung komplexer kieferorthopädischer Fälle. Einige Mitbewerber folgen sogar unserem Beispiel, darunter unser angelButton™- und A6 Mandibular Advancement-System.

Angel verfügt über eine Marktkapitalisierung von 2 Milliarden US-Dollar, eine hohe Rentabilität, eine solide Bilanz und ein globales Team engagierter Fachkräfte. Dadurch kann Angel als zuverlässiger, langfristiger Partner für Kieferorthopäden fungieren, um außergewöhnliche klinische Ergebnisse zu erzielen.

Der Fall in China ist Teil eines laufenden Rechtsstreits, den Align Technology Inc. (ALGN) („Kläger") gegen Angel wegen angeblicher Patentverletzung angestrengt hat, was Angel bestreitet. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.angelaligner.com/legal-proceedings/

Informationen zu Angelalign Technology Inc.

Angelalign Technology Inc. (HK:6699) (Angel Aligner) wurde 2003 gegründet und hat weltweit bereits über 2 Millionen Menschen zu einem strahlenden Lächeln verholfen. Das Unternehmen bietet auf digitaler Technologie basierende Produkte und Dienstleistungen im Bereich der transparenten Zahnspangen an, um den Bedürfnissen von Zahnärzten und Patienten weltweit gerecht zu werden. Das innovative Produktportfolio des Unternehmens – darunter das KiD-Aligner-System, angelButton, A6 Mandibular Advancement, angelHook und die digitale Planungsplattform iOrtho™ – spiegelt mehr als 23 Jahre klinischer Innovation wider und steht für das Ziel, Kieferorthopäden und ihren Patienten „Komplexität mit Zuversicht" zu bieten. Angelalign, das 2021 an der Hongkonger Börse notiert wurde, startete 2023 seine globale Expansionsstrategie; mittlerweile sind die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens in über 60 Ländern und Regionen erhältlich. Angel Aligner ist vor drei Jahren auf den nordamerikanischen Markt vorgedrungen und expandiert rasch, unter anderem mit einer neuen, 52.000 Quadratfuß großen Produktionsstätte in den USA. Weitere Informationen finden Sie unter www.angelaligner.com 

Medienkontakt:

Sue Kolb

sue.kolb@angelaligner.com

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Knappes Votum, weitreichende Folgen: Schweiz dreht Schraube beim Zivildienst an

15.06.2026

Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.

Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.

Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.

Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.