Antaisolar stellt auf der SNEC 2026 eine verbesserte 2P-Tracker-Lösung vor und sichert sich mehrere globale Partnerschaften

10.06.2026

XIAMEN, China, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Kurz nachdem Antaisolar in Wood Mackenzies globalen PV-Tracker-TOP10 für 2026 auf Platz 7 eingestuft und zum globalen A-Class-Tracker-Hersteller ernannt wurde, stellte das Unternehmen, ein führender Experte für Lösungen für digitale und intelligente Montagesysteme für Photovoltaik (PV), sein aktualisiertes Produktportfolio auf der 19. SNEC-Messe in Shanghai vor. Antaisolar präsentierte seinen verbesserten 2P-Multi-Drive-Tracker TAI-Universal, den Flaggschiff-1P-Tracker AT-Spark sowie die umfassenden ALTRA-ROOF-Lösungen und unterstrich damit sein Engagement für hochwertige Produktforschung und -entwicklung in verschiedenen Solaranwendungen.

Produkt-Upgrades für das gesamte Sortiment

Im Mittelpunkt des Interesses stand der neu überarbeitete 2P-Multi-Drive-Tracker TAI-Universal, der auf der SNEC 2026 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der überarbeitete TAI-Universal-Tracker zeichnet sich durch verstärkte Hauptstrukturen und Verbindungsstellen aus und unterstützt Spannweiten von bis zu 80 Metern sowie eine Windbeständigkeit von 60 m/s. Diese Verbesserungen tragen dazu bei, die Anzahl der Pfähle zu reduzieren und die projektbezogenen Stromgestehungskosten (LCOE) zu senken.

Der Flaggschiff-1P-Tracker AT-Spark bietet eine um 40 % höhere strukturelle Steifigkeit und eine um 50 % höhere Festigkeit und ist damit ideal für Großprojekte sowie Projekte in komplexem Gelände. Das ALTRA-ROOF-System, ausgestattet mit der Snapfit-Schnellmontagetechnologie, bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten sowie erhöhte Stabilität und gewährleistet zuverlässige Leistung in dezentralen PV-Anlagen.

Erreichte Branchenanerkennung und Zertifizierungen

Das Engagement von Antaisolar für Produktqualität wurde von unabhängigen Branchenstellen anerkannt. Am 3. Juni unterzeichnete Antaisolar eine strategische Vereinbarung mit TÜV Rheinland über Zertifizierungen für den Marktzugang im Vereinigten Königreich sowie eine ESG-Kooperation mit TÜV SÜD und stärkte damit die Glaubwürdigkeit seiner Produkte. Am 4. Juni erhielt das ALTRA-METAL (Metalldachsystem mit Doppelbogen) von Antaisolar die UL-2703-Zertifizierung und AT-Spark erhielt die IEC-62817-Zertifizierung, wodurch die Einhaltung internationaler Normen bestätigt wurde. Darüber hinaus wurde AT-Spark mit dem SNEC „Gigawatt-Level Award" ausgezeichnet, der seine herausragende Leistung bei groß angelegten Solarkraftwerken würdigt.

Ausbau globaler Partnerschaften

Am 4. Juni unterzeichnete Antaisolar strategische Vereinbarungen mit Gebeng Energy und RAYSTECH und erreichte damit wichtige Meilensteine in Südostasien und Australien. Die Partnerschaften umfassen Solarprojekte mit mehr als 800 MW sowie die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Vertriebskanälen, der Projektabwicklung und der Marktbearbeitung in Australien. Bis Ende 2025 erreichten die weltweiten Auslieferungen von Antaisolar 50,1 GW in 21 Ländern und stärkten damit seine internationale Präsenz sowie seine Führungsrolle in der Photovoltaikbranche.

Mit einem klaren Fokus auf Produktinnovation, geprüfte Qualität und globale Expansion bekräftigte Antaisolar auf der SNEC 2026 seine Mission „Raise a Green World" („Eine grüne Welt aufbauen") und sein Ziel, den Übergang zu sauberer, kohlenstoffarmer Energie zu beschleunigen.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.