NORWALK, Connecticut, 19. Juni 2026 /PRNewswire/ -- (NYSE: BMNR; BMNP) Bitmine Immersion Technologies, Inc. („Bitmine" oder das „Unternehmen") gab heute bekannt, dass sein Vorstand eine Bardividende in Höhe von 0,1056 US-Dollar auf die 9,50-prozentigen unbefristeten Vorzugsaktien der Serie A des Unternehmens (die „Vorzugsaktien der Serie A") beschlossen hat, die an der New Yorker Börse unter dem Börsenkürzel „BMNP" notiert sind.
Die Dividende wird gemäß den Bestimmungen der „Certificate of Designations" für die Vorzugsaktien der Serie A in bar ausgezahlt. Die Dividende wird am 10. Juli 2026 an die Inhaber der Vorzugsaktien der Serie A ausgezahlt, die zum Geschäftsschluss am 30. Juni 2026 im Aktienregister eingetragen sind.
Informationen zu Bitmine
Bitmine (NYSE: BMNR) ist ein Bitcoin-Miner mit Aktivitäten in den USA. Das Unternehmen setzt sein überschüssiges Kapital ein, um das weltweit führende Ethereum-Treasury-Unternehmen zu werden und eine innovative Strategie für digitale Vermögenswerte für institutionelle Investoren und öffentliche Marktteilnehmer umzusetzen. Geleitet von seiner Philosophie der „Alchemy of 5 %" setzt das Unternehmen auf ETH als primären Treasury-Reservewert und nutzt dabei native Aktivitäten auf Protokollebene, darunter Staking und dezentrale Finanzmechanismen. Das Unternehmen führte im Jahr 2026 MAVAN (Made-in America VAlidator Network) ein, eine spezielle Staking-Infrastruktur für Bitmine-Vermögenswerte.
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https://x.com/fundstrat
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die „zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 sind. Die Aussagen in dieser Pressemitteilung, die nicht rein historischer Natur sind, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an Begriffen wie „erwartet", „prognostiziert", „prognostiziert", „beabsichtigt", „glaubt", „geht davon aus", „schätzt" und ähnlichen Formulierungen zu erkennen. Dieses Dokument enthält ausdrücklich zukunftsgerichtete Aussagen bezüglich der Dividendenzahlungen des Unternehmens auf die Vorzugsaktien der Serie A. Bei der Bewertung dieser zukunftsgerichteten Aussagen sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen, darunter: die Fähigkeit von Bitmine, sein laufendes Geschäft, die Treasury-Aktivitäten im Zusammenhang mit Ethereum sowie geplante zukünftige Geschäftsvorhaben zu finanzieren; Marktbedingungen, die den Handelspreis der Stammaktien und der Vorzugsaktien der Serie A des Unternehmens beeinflussen; regulatorische Entwicklungen im Bereich digitaler Vermögenswerte, einschließlich der endgültigen Verabschiedung und Umsetzung anhängiger Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen der SEC; die Volatilität und Unvorhersehbarkeit der Preise digitaler Vermögenswerte; die Leistung, Zuverlässigkeit und Sicherheit der Staking-Aktivitäten des Unternehmens; sowie der zukünftige Wert von Bitcoin und Ethereum. Die tatsächlichen künftigen Entwicklungen und Ergebnisse können wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten Ergebnissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen zahlreichen Bedingungen, von denen viele außerhalb der Kontrolle von Bitmine liegen, einschließlich derjenigen, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des Formulars 10-K von Bitmine aufgeführt sind, das am 21. November 2025 bei der SEC eingereicht wurde, sowie allen anderen bei der SEC eingereichten Unterlagen, die von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden. Kopien der von Bitmine bei der SEC eingereichten Unterlagen sind auf der Website der SEC, www.sec.gov, verfügbar. Bitmine übernimmt keine Verpflichtung, diese Aussagen bei Überarbeitungen oder Änderungen nach dem Datum dieser Mitteilung zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.