Captain D's besucht Spanien, Portugal und Frankreich, um Möglichkeiten für das Franchise-Wachstum in Westeuropa zu erkunden

10.06.2026

Führendes US-amerikanisches Franchise-Unternehmen für Meeresfrüchte sucht nach Master-Franchise- und Multi-Unit-Partner nach erfolgreicher Expansion in Großbritannien

NASHVILLE, Tenn., 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Captain D's, die führende Fast-Casual-Meeresfrüchte-Franchise-Kette in den Vereinigten Staaten, gab heute bekannt, dass Hair Parra, Senior Vice President für internationale Operationen und Entwicklung, vom 15. Juni bis zum 1. Juli Spanien, Portugal und Frankreich besuchen wird, um sich mit potenziellen Franchisepartnern zu treffen, die an der Expansion der Marke in Westeuropa interessiert sind.

Captain D's

Dieser Besuch ist der nächste Schritt des Unternehmens beim Ausbau seiner Präsenz in Europa, nachdem es kürzlich durch eine Vereinbarung über die Entwicklung von 20 Standorten in das Vereinigte Königreich expandiert ist.

Während der Reise wird Parra mit qualifizierten Investoren, Restaurantbetreibern, Franchisenehmern mit mehreren Standorten und Master-Franchise-Kandidaten zusammentreffen, die an Möglichkeiten in Madrid, Barcelona und Valencia (Spanien), Lissabon (Portugal) sowie Paris, Lyon und Nizza (Frankreich) interessiert sind.

„Spanien, Portugal und Frankreich gehören zu den Märkten mit dem weltweit höchsten Verbrauch an Meeresfrüchten, weshalb sie wie geschaffen für Captain D's sind", sagte Parra. „Wir sind davon überzeugt, dass unsere Kombination aus hochwertigen Meeresfrüchten, einfacher Betriebsführung und solider Franchise-Wirtschaftlichkeit eine attraktive Chance für erfahrene Betreiber darstellt."

Captain D's sucht Master-Franchisenehmer und Entwickler von Filialketten, die in der Lage sind, etwa 20 Restaurants in großen Ballungsräumen zu betreiben.

Die Zielmärkte bieten zudem ein beträchtliches Touristenaufkommen und Marktchancen für ein skalierbares Fast-Casual-Konzept mit Meeresfrüchten. Die jüngste Expansion des Unternehmens in Großbritannien bildet durch gemeinsame operative Unterstützung und regionale Infrastruktur eine strategische Grundlage für ein umfassenderes Wachstum in Europa.

Captain D's hat sich einen Namen dafür gemacht, hochwertige Meeresfrüchte zu erschwinglichen Preisen anzubieten. Auf der Speisekarte stehen der berühmte, in Teigmantel frittierte Wildfang-Fisch aus Alaska, gegrillte Meeresfrüchte, Meeresfrüchteplatten sowie eine Auswahl an frisch zubereiteten Beilagen.

Potenzielle Franchisepartner, die daran interessiert sind, Captain D's während des Europa-Besuchs zu treffen, werden gebeten, sich an das internationale Entwicklungsteam unter franchising@captainds.com oder zu wenden.

ÜBER CAPTAIN D'S

Captain D's mit Hauptsitz in Nashville, Tennessee, betreibt mehr als 530 Restaurants in 23 Bundesstaaten und drei Ländern. Captain D's, das landesweit führende Fast-Casual-Restaurant für Meeresfrüchte, wurde im „Franchise 500"-Ranking des Magazins „Entrepreneur" acht Jahre in Folge auf Platz 1 in der Kategorie „Meeresfrüchte" gewählt und wurde im „QSR 50"-Ranking auf Basis des durchschnittlichen Umsatzes pro Filiale (AUV) zur Nummer 1 unter den Meeresfrüchte-Ketten gekürt. Captain D's wurde 1969 gegründet und serviert seit mehr als 50 Jahren hochwertige Meeresfrüchte zu erschwinglichen Preisen. Auf der Speisekarte stehen frisch zubereitete Meeresfrüchte, das Markenzeichen des Hauses – in Teig gebackener Wildfang aus Alaska –, erstklassige Grillgerichte wie Garnelen, Lachs und Weißfisch sowie Hush Puppies und Desserts. Weitere Informationen finden Sie unter www.captainds.com oder www.captaindsfranchising.com. Folgen Sie Captain D's auf Facebook, Instagram, TikTok und X.

Medienkontakt:

Jennifer Williams

Tidehouse Agency

jwilliams@tidehouseagency.com

919-459-3592

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.