CHARLES S. COHEN BEGLEICHT SEINE GERICHTLICH FESTGESTELLTE SCHULD BEI DER FORTRESS INVESTMENT GROUP

19.06.2026

NEW YORK, 19. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Cohen Brothers Realty Corporation gibt bekannt, dass der Bauträger und Unternehmer Charles S. Cohen nach mehr als zweijährigem Rechtsstreit den gesamten Restbetrag der von der Fortress Investment Group geltend gemachten Forderung beglichen hat, berichtet David López, Leiter der Rechtsabteilung der Cohen Brothers Realty Corporation. Da die persönliche Verpflichtung von Herrn Cohen zur Begleichung der im Fortress-Urteil festgesetzten Schuld nun vollständig erfüllt ist, ist die Gefahr der Bestellung eines Insolvenzverwalters von Rechts wegen entfallen und gegenstandslos geworden.

Cohen Brothers Realty Corporation

Cohen war seit über 20 Jahren Kunde von Fortress, und die zahlreichen Finanzierungen, die sie gemeinsam abgeschlossen haben, waren für beide Seiten über zwei Jahrzehnte hinweg finanziell lohnend. Die Beziehung verschlechterte sich im Januar 2024, als die Cohen Brothers behaupteten, Fortress habe eine Kreditverlängerung für ein von Cohen kontrolliertes Kreditnehmerunternehmen nicht gewährt. In der Folge wurde eine persönliche Bürgschaft von Cohen für den Darlehensbetrag zugunsten von Fortress gerichtlich bestätigt.

„Charles Cohen ist seinen persönlichen Verpflichtungen stets nachgekommen", erklärte López. „Die Begleichung des ausstehenden Betrags aus dem Fortress-Urteil steht im Einklang mit Herrn Cohens Integrität und bestätigt seinen Charakter als ehrbarer Geschäftsmann."

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Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.