Club-Angebote für Reisebegeisterte in Deutschland

11.06.2026

BERLIN, 11. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Travelzoo® (NASDAQ: TZOO), der Club für Reisebegeisterte, veröffentlicht vier von vielen neuen Club-Angeboten für Club-Mitglieder in Deutschland.

Travelzoo logo

Sorgfältig geprüft und verhandelt für uns Reisebegeisterte:

  • AB 1399 €—7 TAGE KROATIEN FÜR 6 PERSONEN Ferienanlage mit 15 Villen in Istrien. Jedes Haus hat mindestens 3 Schlafzimmer und einen Pool. Strände und Küstenstädte in der Umgebung. Wir sparen 62 Prozent gegenüber der Hotelwebsite.
  • AB 549 € P.P.—ISTANBUL MIT FLUG & PRIVATEM FAHRER

    3 Nächte in einem Luxushotel im Zentrum. Inklusive Frühstück und Transfers vom/zum Flughafen. Eine Bootsfahrt auf dem Bosporus ist ebenfalls enthalten.
  • 159 € P.P.—SAUERLAND: FERIENWOHNUNG FÜR 4 PERSONEN Direkt am Rothaarsteig, Bikepark und See wenige Autominuten entfernt. 2 Schlafzimmer, eine ausgestattete Küche. Unsere Ersparnis: 61 Prozent im Vergleich zu den Marktpreisen.
  • 209 € P.P.—4 TAGE AN DER MECKLENBURGISCHEN SEENPLATTE Resort an der Müritz mit Apartments im Villenstil. Schlafzimmer mit offenem Wohnbereich und Balkon. Das Frühstück sowie der Zutritt zum Spa sind inklusive.

Die Angebote sind nur in begrenzter Zahl verfügbar.

Sind Sie ein Reisebegeisterter? Werden Sie Club-Mitglied: https://travelzoo.com

Wer sind wir?

Wir, Travelzoo®, sind der Club für Reisebegeisterte. Wir erreichen 30 Millionen Reisende. Club Mitglieder erhalten Club-Angebote, die von unseren Deal-Experten weltweit verhandelt und sorgfältig geprüft werden. In Zusammenarbeit mit tausenden Reiseanbietern – mit denen wir langjährige Partnerschaften pflegen – erhalten wir Zugang zu unwiderstehlichen Angeboten.

Travelzoo

Unter den Linden 40

10117 Berlin

Pressekontakt:

Natalia Cwierz

+49 30 311 975 20

ncwierz@travelzoo.com

 

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.