FRANKFURT, Deutschland und HANGZHOU, China, 25. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Valgen Medtech gab kürzlich bekannt, dass sein firmeneigenes Transkatheter-Mitralklappenreparatursystem „DragonFly™" in der Europäischen Union die CE-Kennzeichnung für die Behandlung der funktionellen Mitralklappeninsuffizienz (FMR) erhalten hat.
Nach der EU-Zulassung für die degenerative Mitralklappeninsuffizienz (DMR) im April 2025 ist das DragonFly™-System mit dieser jüngsten Zulassung nun das erste aus China stammende Transkatheter-System zur Mitralklappenreparatur, das die EU-Zulassung sowohl für die Indikation DMR als auch für die Indikation FMR erhalten hat.

Sich weiterentwickelnde internationale klinische Leitlinien und Konsensempfehlungen
Die Mitralklappeninsuffizienz (MR) ist weltweit eine der häufigsten Herzklappenerkrankungen. Die FMR, die häufig bei Patienten mit Herzinsuffizienz auftritt, stellt in der klinischen Praxis nach wie vor eine besonders komplexe Erkrankung dar. In den letzten Jahren hat sich ein zunehmender internationaler Konsens hinsichtlich der optimalen Behandlungsstrategien für diese Erkrankung herausgebildet:
Fundierte globale klinische Erkenntnisse
Das DragonFly™-System stützt sich auf umfangreiche klinische Belege, die im Rahmen einer Reihe von multizentrischen Studien in Asien, Europa und anderen Regionen weltweit gewonnen wurden, darunter die zulassungsrelevanten Studien DragonFly-DMR, DragonFly-FMR und DragonFly-EU. Die Ergebnisse der einjährigen Nachbeobachtungsphase der EU-Zulassungsstudie „DragonFly–DMR", die von Valgen Medtech auf der CSI Frankfurt 2026 vorgestellt wurden, zeigten ein günstiges Sicherheitsprofil, eine gute Haltbarkeit und eine gute klinische Leistung bei älteren Patienten mit schwerer DMR, die einem hohen Operationsrisiko ausgesetzt waren:
Bis heute hat DragonFly™ in 15 Ländern und Regionen behördliche Zulassungen erhalten, und der routinemäßige klinische Einsatz sowie die kommerzielle Einführung sind in wichtigen internationalen Märkten, darunter Lateinamerika und Südostasien, bereits im Gange. Valgen Medtech setzt sich weiterhin für Innovationen ein, die sich an den klinischen Bedürfnissen orientieren, und erweitert damit den Zugang zu sicheren, wirksamen und minimalinvasiven Behandlungsmöglichkeiten für Patienten weltweit.
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.