DeFi Technologies Inc. gibt die Verlängerung der Frist für die Stimmrechtsvertretung bei der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung und außerordentlichen Hauptversammlung bekannt

26.06.2026

Aktionäre haben nun bis zum 28. Juni 2026 um 17:00 Uhr ET Zeit, ihre Stimmen abzugeben

TORONTO, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- DeFi Technologies Inc. (das „Unternehmen" oder „DeFi Technologies") (NASDAQ: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B), ein Finanztechnologieunternehmen, das die Lücke zwischen traditionellen Kapitalmärkten und dezentraler Finanzwirtschaft schließt, gab heute bekannt, dass es die Frist für die Einreichung von Vollmachten im Zusammenhang mit seiner bevorstehenden ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung (die „Hauptversammlung") bis zum 28. Juni 2026 um 17:00 Uhr ET verlängert hat. Die Hauptversammlung wird am 29. Juni 2026 um 10:00 Uhr ET virtuell unter https://meetings.lumiconnect.com/400-468-404-350 stattfinden. 

DeFi Technologies Inc. Logo

Die Frist wird verlängert, um den Inhabern („Aktionäre") von Stammaktien der DeFi Technologies (die „Aktien")mehr Zeit für die Stimmabgabe zu gewähren und sicherzustellen, dass bei der Hauptversammlung die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Aktionäre werden auf das Informationsschreiben der Geschäftsführung vom 20. Mai 2026 verwiesen, das detaillierte Anweisungen zur Stimmabgabe als eingetragener oder wirtschaftlicher Inhaber von Aktien enthält.

Informationen zu DeFi Technologies

DeFi Technologies Inc. (Nasdaq: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B) (Brasilien B3: DEFT31) ist ein Fintech-Unternehmen, das sich für die Konvergenz traditioneller Kapitalmärkte und dezentraler Finanzdienstleistungen („DeFi") einsetzt. Als börsennotierte und vertikal integrierte Plattform für digitale Vermögenswerte bietet DeFi Technologies über Anlageprodukte, Handels- und Liquiditätsinfrastruktur, Analysen sowie den strategischen Einsatz von Kapital einen gewohnten, einfachen, sicheren sowie regulierten Zugang zur Wirtschaft rund um digitale Vermögenswerte. Zum Geschäftsbereich des Unternehmens gehören Valour, ein führender Emittent regulierter ETPs auf digitale Vermögenswerte, Stillman Digital, eine institutionelle Handels- und Liquiditätsplattform für digitale Vermögenswerte, sowie DeFi Alpha, der unternehmensinterne Geschäftsbereich mit Schwerpunkt auf opportunistischem Handel, Arbitrage und weiteren Kapitalmarktstrategien. Mit umfassender Fachkenntnis in den Bereichen Kapitalmärkte und neue Technologien baut DeFi Technologies die Brücke zwischen der traditionellen Finanzwelt und der Zukunft digitaler Vermögenswerte.

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Tochtergesellschaften von DeFi Technologies

Informationen zu Valour

Valour Inc. und Valour Digital Securities Limited (zusammen „Valour") emittieren börsengehandelte Produkte („ETPs"), die es privaten und institutionellen Anlegern ermöglichen, auf einfache und sichere Weise über ihr herkömmliches Bankkonto auf digitale Vermögenswerte zuzugreifen. Valour gehört zum Vermögensverwaltungsbereich von DeFi Technologies. Weitere Informationen zu Valour sowie die Möglichkeit, Updates zu abonnieren, finden Sie auf valour.com.

Informationen zu Stillman Digital

Stillman Digital ist ein führender Anbieter von Liquidität für digitale Vermögenswerte, der grenzenlose Liquiditätslösungen für Unternehmen anbietet und sich auf branchenführende Handelsausführung, Abwicklung und Technologie konzentriert. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.stillmandigital.com.

Hinweis zu zukunftsgerichteten Informationen:

Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen unter anderem: das Interesse und Vertrauen der Anleger in digitale Vermögenswerte; das regulatorische Umfeld im Hinblick auf das Wachstum und die Verbreitung dezentraler Finanzdienstleistungen; die Nutzung von Geschäftsmöglichkeiten durch das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften; sowie die Vorzüge oder potenziellen Erträge solcher Möglichkeiten. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitätsniveau, die Leistung oder die Erfolge des Unternehmens wesentlich von den Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Informationen ausdrücklich oder implizit genannt werden. Zu diesen Risiken, Ungewissheiten und sonstigen Faktoren zählen unter anderem das Wachstum und die Entwicklung des DeFi- und Digital-Asset-Sektors; Vorschriften und Regelungen in Bezug auf DeFi und digitale Vermögenswerte; Schwankungen der Kursniveaus digitaler Vermögenswerte; sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und gesellschaftliche Ungewissheiten. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen enthaltenen Ergebnissen abweichen, kann es weitere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es gibt keine Gewähr dafür, dass sich diese Informationen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und künftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten Ergebnissen und Ereignissen abweichen können. Dementsprechend sollten sich Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, ausgenommen in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen.

DIE CBOE CANADA EXCHANGE ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER RICHTIGKEIT DIESER MITTEILUNG

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Johan Wattenström, Chief Executive Officer, ir@defi.tech, (323) 537-7681

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.