Die GSMA veröffentlicht einen globalen Leitfaden zur Regulierung von Satellitendiensten, um politische Entscheidungsträger beim Aufbau zukunftsfähiger Rahmenbedingungen für die Konnektivität zu unterstützen

24.06.2026

Ein neuer Leitfaden enthält praktische Empfehlungen für Regulierungsbehörden, die darauf abzielen, harmonisierte, technologieneutrale Rahmenbedingungen für den Satellitenbereich zu schaffen, bei denen gesellschaftliche Bedürfnisse, Verbraucherschutz und nachhaltige Investitionen im Vordergrund stehen

LONDON, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die GSMA hat heute ihr neues Satellite Regulatory Playbook veröffentlicht, einen praktischen Leitfaden, der  politischen Entscheidungsträgern dabei helfen soll, klare, einheitliche und zukunftsfähige politische Rahmenbedingungen für den sich rasch entwickelnden Sektor der Satellitenkonnektivität zu entwickeln. 

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Da sich Satellitendienste in der erdnahen Umlaufbahn (LEO) weltweit ausweiten und zunehmend terrestrische Mobilfunk- und Breitbandnetze ergänzen, bietet das „Playbook" Regierungen einen strukturierten Rahmen für die Modernisierung der Satellitenregulierung – und zwar in einer Weise, die gesellschaftlichen Bedürfnissen gerecht wird, Verbraucher schützt und Investitionen in die nächste Generation von Kommunikationsnetzen fördert. 

Das in Zusammenarbeit mit Access Partnership entwickelte Leitfaden konzentriert sich auf neue Satelliten-Breitband- und Direct-to-Device-Dienste (D2D), die ohne Partnerschaften mit Mobilfunkbetreibern direkt an Endnutzer bereitgestellt werden und bei denen bestehende regulatorische Rahmenbedingungen häufig Lücken aufweisen. Soweit Mobilfunkbetreiber beteiligt sind, bieten die bestehenden Vorschriften in der Regel ausreichende Schutzvorkehrungen. Das Leitfaden bietet praktische Anleitungen, die politische Entscheidungsträger an ihre jeweiligen nationalen Gegebenheiten anpassen können. Er soll eine technologieneutrale Regulierung unterstützen und gleichzeitig für mehr Einheitlichkeit bei den Regulierungsergebnissen auf den verschiedenen Märkten sorgen. 

Die GSMA betont, dass widerstandsfähige und inklusive digitale Gesellschaften das Zusammenspiel verschiedener Formen der Konnektivität erfordern, darunter Mobilfunk-, Festnetz- und Satellitennetze. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen daher weiterentwickelt werden, um alle Konnektivitätsdienste einheitlich zu behandeln und sicherzustellen, dass die Nutzer unabhängig von der Art der Dienstbereitstellung vergleichbare Schutzmaßnahmen und Vorteile erhalten. 

Michaela Angonius, Head of Policy & Regulation bei der GSMA, erklärte: „Da die Satellitenkonnektivität zu einem immer wichtigeren Bestandteil der globalen Kommunikationslandschaft wird, haben politische Entscheidungsträger die Möglichkeit, zukunftsfähige regulatorische Rahmenbedingungen zu schaffen. 

Bei der Konnektivität geht es nicht um die Wahl zwischen terrestrischen und Satellitennetzen. Die Regulierung sollte technologieneutral sein und darauf ausgerichtet sein, einheitliche Ergebnisse für Verbraucher und Gesellschaft zu erzielen, unabhängig davon, wie die Dienste bereitgestellt werden." 

Der Leitfaden nennt acht zentrale regulatorische Säulen, die politische Entscheidungsträger bei der Entwicklung oder Modernisierung von Rahmenbedingungen für Satellitendienste berücksichtigen sollten: 

  • Regeln für lokale Einrichtungen  
  • Nationale Sicherheit  
  • Verbraucherschutz und operative Maßnahmen   
  • Anforderungen an Infrastruktur und Einrichtungen  
  • Bereitstellung von Endgeräten für Endnutzer  
  • Steuerliche Überlegungen 
  • Rettungsdienste und öffentliche Sicherheit 
  • Durchsetzung  

Die Leitlinien stützen sich auf die Grundsätze der GSMA. Angesichts der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Ausweitung von Satellitendiensten ist die GSMA der Ansicht, dass zukunftsorientierte und harmonisierte Regulierungsansätze von entscheidender Bedeutung sein werden, um den vollen Nutzen der Konnektivität der nächsten Generation für Verbraucher, Unternehmen und Gesellschaften weltweit zu erschließen. 

Das vollständige Satellite Regulatory Playbook ist bei der GSMA erhältlich. 

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Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.