Die maltesische FIAU berichtet über eine verstärkte Bereitschaft im Bereich Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung, internationales Engagement sowie operative Umsetzung im Jahr 2025

24.06.2026

VALLETTA, Malta, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Finanzermittlungsstelle (Financial Intelligence Analysis Unit, FIAU) hat ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht, in dem ein Jahr der strategischen Vorbereitung, der institutionellen Stärkung und des verstärkten internationalen Engagements hervorgehoben wird, wobei der klare Schwerpunkt auf wirksamen Ergebnissen im Kampf Maltas gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung liegt.

Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU), Malta’s central authority for AML/CFT.

 

Ausgehend von dem Grundsatz, dass hinter jedem gewaschenen Euro ein Opfer steht, spiegelt der Bericht das anhaltende Engagement der FIAU wider, das maltesische Finanzsystem zu schützen, die Gesellschaft vor den Erträgen schwerer Straftaten zu bewahren und sicherzustellen, dass Finanzermittlungen und Präventivmaßnahmen zu spürbaren Ergebnissen führen.

Im Jahr 2025 hat die FIAU ihre Vorbereitungen auf den sich weiterentwickelnden europäischen Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) vorangetrieben, einschließlich der Vorbereitungen im Zusammenhang mit der EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLA) und der 6. Geldwäscherichtlinie. Ein strukturierter Abstimmungsprozess dient als Grundlage für die künftige Strategie der Abteilung und gewährleistet die Übereinstimmung mit der nationalen Risikobewertung Maltas, den nationalen Prioritäten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und des Terrorismusfinanzierens sowie den sich weiterentwickelnden internationalen Standards.

Die FIAU beteiligte sich zudem weiterhin aktiv an den europäischen Diskussionen, die die Arbeit der AMLA prägten. Die internationale Rolle der Einheit wurde durch die Ernennung des FIAU-Direktors Alfred Zammit zum stellvertretenden Vorsitzenden von MONEYVAL für die Amtszeit 2026–2028 weiter gestärkt.

Die operative Umsetzung wurde in allen Kernbereichen der Einheit fortgesetzt. Im Jahr 2025 gingen bei der FIAU 10.721 Verdachtsmeldungen ein; sie führte 150 aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch und erließ 71 Durchsetzungsmaßnahmen, wodurch sie die Erkennung von Risiken, die Weitergabe verwertbarer Informationen und die Stärkung der Compliance bei den meldepflichtigen Personen unterstützte.

Die Vorbereitungsarbeiten trugen auch zur Verbesserung des Durchsetzungsrahmens bei, darunter das im April 2026 eingeleitete Vergleichsverfahren, wodurch die Fähigkeit der FIAU gestärkt wurde, zeitnahe, verhältnismäßige und wirksame Ergebnisse zu erzielen.

„Unsere Arbeit ist zielorientiert und auf den Menschen ausgerichtet: Jede Verbesserung, die wir vornehmen, jedes Risiko, das wir mindern, jede verdächtige Meldung, die wir analysieren, dient in erster Linie den Menschen", erklärte der Direktor der FIAU, Alfred Zammit.

Informationen zur Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)

Die FIAU ist Maltas Finanzermittlungsstelle und die für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige Aufsichtsbehörde. Sie ist dafür verantwortlich, das Finanzsystem zu schützen und Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu mindern. Mithilfe eines risikobasierten Ansatzes wandelt die FIAU Finanzinformationen in verwertbare Erkenntnisse um, die die Aufdeckung, Unterbindung und strafrechtliche Verfolgung krimineller Aktivitäten unterstützen. Sie nimmt Verdachtsmeldungen entgegen und wertet diese aus, leitet die gewonnenen Erkenntnisse an Strafverfolgungsbehörden und zuständige Stellen weiter und überwacht die Einhaltung der Vorschriften durch Aufsicht und Durchsetzung. In Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern steigert die FIAU die Wirksamkeit und sorgt dafür, dass Maltas Rahmenwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stets den sich weiterentwickelnden globalen Standards entspricht. Die Einheit wurde im Jahr 2002 gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche eingerichtet.

Den vollständigen FIAU-Jahresbericht 2025 finden Sie unter: https://fiaumalta.org/app/uploads/2026/06/Annualreport2025.pdf

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FIAU Logo

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.