JINHUA, China, 11. Juni 2026 /PRNewswire/ -- DMEGC Solar, ein globaler Tier-1-Solarhersteller, hat seine Teilnahme an der diesjährigen Intersolar Europe bekannt gegeben, wo das Unternehmen auf der bevorstehenden Veranstaltung seine nächste Generation von Modulprodukten – das INFINITY RT 3.0 – vorstellen wird.
Die Weiterentwicklung der INFINITY RT-Serie spiegelt sich deutlich in ihrer steigenden Leistung und Effizienz wider. Das Netzteil G12RT-B66 hat bereits Anfang dieses Jahres eine Serienleistung von 650 W erreicht, was eine Steigerung von mindestens 15 W gegenüber den 635 W der Version 2.0 bedeutet. DMEGC führt diesen Fortschritt in erster Linie auf den Einsatz fortschrittlicher Hochdichte-Verpackungstechnologie zurück, die die aktive Zellfläche innerhalb des Moduls deutlich vergrößert. Dies steigert nicht nur die Leistungsabgabe, sondern verbessert auch das Erscheinungsbild des Moduls, indem die Abstände zwischen Zellen und Rahmen verringert werden, was zu einem harmonischeren und einheitlicheren optischen Eindruck führt.
Die gleiche Technologie wurde auch bei den INFINITY 3.0-Modulen für Anwendungen im Wohnbereich sowie im gewerblichen und industriellen Bereich (C&I) eingesetzt. Das komplett schwarze Modul G12RT-G48HBB, das mit der von DMEGC entwickelten ABT-Technologie ausgestattet ist, knüpft mit einer maximalen Leistung von 485 W an den Erfolg des Unternehmens auf dem Privatkundenmarkt an. Ein weiteres Modul für den privaten Bereich, das G12RT-G48HBW-Extreme, bietet höchste Widerstandsfähigkeit mit der HW5-Klassifizierung. Das bedeutet, dass es Hagelschlägen mit 50 mm großen Eiskugeln bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h sowie extremen Schneelasten von bis zu 8100 Pa standhält. Im gewerblichen Bereich steigt die Leistungsabgabe des Moduls G12RT-B54HBT auf maximal 530 W. Alle INFINITY RT 3.0-Module zeichnen sich durch hohe Zuverlässigkeit aus und schneiden in ausgedehnten Belastungstests im Vergleich zu ihren Vorgängern und Konkurrenzprodukten noch besser ab.
Es wird mindestens ein Modul aus der Agri-PV- und Gewächshaus-Produktfamilie zu sehen sein. Die 420-W-Lampe G12RT-B44HST zeichnet sich durch eine Lichtdurchlässigkeit von 33 % aus und bietet damit ein optimales Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und Pflanzenwachstum. Andere Modelle dieser Serie bieten Lichtdurchlässigkeitswerte zwischen 3 % und 48 %. Ebenfalls im Angebot ist ein montagefreundliches Modul, das deutlich kleiner und leichter ist als herkömmliche Module. Dies ermöglicht den Monteuren eine einfachere und sicherere Installation und gewährleistet die Kompatibilität mit Repowering-Projekten.
Mit einer starken Dynamik und einer kumulierten weltweiten Liefermenge von über 80 GW festigt DMEGC Solar weiterhin seine Position als Innovator und verantwortungsbewusster Akteur in der globalen Solarbranche. Zuletzt hat das Unternehmen seinen Platz auf der BloombergNEF-Liste der weltweit führenden PV-Modulhersteller (Tier 1) für das zweite Quartal 2026 behauptet.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.