Passdaten sind die häufigste Ursache für Korrekturen, und Reisende aus Singapur geben die Daten am ehesten korrekt an
NEWARK, Delaware, 1. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Laut dem „Service eVisa Travel Readiness Index" füllen drei von vier Reisenden (76 %) ihren Antrag auf eine elektronische Reisegenehmigung bereits beim ersten Versuch korrekt aus. Passdaten sind die häufigste Ursache für Korrekturen, und Reisende aus Singapur geben die Daten am ehesten korrekt an.
Der Travel Readiness Index misst den Anteil der Anträge, bei denen bei der Prüfung durch den Sachbearbeiter keine Korrekturen erforderlich waren. Die Auswertung basiert auf mehr als 10.000 anonymisierten Anträgen für die UK ETA, US ESTA, Canada eTA, New Zealand NZeTA und Australia ETA, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. September 2026 eingereicht wurden.
Was sind die häufigsten Fehler bei der Reisegenehmigung?
Passdaten (Nummer, Ausstellungs- oder Ablaufdatum) machten 31 % der Korrekturen aus, gefolgt von der Reihenfolge der Vornamen und Mittelnamen (19 %), der Verwechslung zwischen Staatsangehörigkeit und Ausstellungsland des Passes (13 %) sowie dem Format des Geburtsdatums (9 %).
Diese Angaben sind wichtig, da jede Genehmigung elektronisch mit einem bestimmten Reisepass verknüpft ist. Im US ESTA-System führt ein Fehler in den Pass- oder persönlichen Angaben dazu, dass ein neuer Antrag gestellt und eine neue Gebühr entrichtet werden muss.
Welche Nationalitäten sind am reisefreudigsten?
„Die Reisenden, die am besten zurechtkommen, übertragen ihre Angaben Zeichen für Zeichen direkt aus dem Reisepass, mit dem sie reisen werden", sagte Fred Jordan, Director of Operations bei Service eVisa. „Bei kleinen Details, wie der Reihenfolge der Namen oder der Schreibweise eines Datums, unterlaufen selbst erfahrenen Reisenden Fehler."
So erhalten Sie auf Anhieb eine Reisegenehmigung
Reisende können sich unter serviceevisa.com über die Einreisebestimmungen für die einzelnen Reiseziele informieren.
Informationen zu Service eVisa
Service eVisa ist eine private, unabhängige Plattform zur Unterstützung bei der Beantragung von Reisegenehmigungen, die Reisenden dabei hilft, elektronische Reisegenehmigungen für Reiseziele wie das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland vorzubereiten und einzureichen. Die Anträge werden von registrierten Migrationsbeauftragten und zugelassenen Einwanderungsberatern unterstützt. Service eVisa verfügt über eine Reisebüro-Lizenz, ist von der IATA akkreditiert und Mitglied bei ASTA und PATA. Erfahren Sie mehr unter serviceevisa.com.
Pressekontakt: contact@serviceevisa.com
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Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.