GENF, 27. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Erwachsene, die sowohl an Epilepsie als auch an Hörverlust leiden und Hörgeräte tragen, haben möglicherweise ein um 23 % geringeres Risiko, an Demenz zu erkranken, als diejenigen, die keine Hörgeräte tragen. Dies geht aus neuen Forschungsergebnissen hervor, die auf dem Kongress der Europäischen Akademie für Neurologie (EAN) 2026 vorgestellt wurden.
Hörverlust gilt allgemein als der größte beeinflussbare Risikofaktor für Demenz. Ob Hörgeräte jedoch das Demenzrisiko senken können, ist nach wie vor umstritten.
Um dies zu untersuchen, analysierten Forscher des Universitätsspitals Zürich und der Universität Liverpool elektronische Patientenakten von mehr als 250 Millionen Patienten im TriNetX-Netzwerk.
Sie verglichen Erwachsene mit Hörverlust, die Hörgeräte trugen, mit einer Gruppe von Erwachsenen, die dem in Bezug auf andere Merkmale sehr ähnlich waren, aber keine Hörgeräte trugen. Die Analyse umfasste sowohl die gesamte Gruppe der Menschen mit Hörverlust als auch Menschen, die an Epilepsie, Schlaganfall, Typ-2-Diabetes, chronischer Nierenerkrankung, Herzinsuffizienz, Migräne und Arthrose leiden.
Weder in der Gesamtpopulation mit Hörverlust noch bei Menschen mit Schlaganfall, Migräne, Typ-2-Diabetes, chronischer Nierenerkrankung, Herzinsuffizienz oder Arthrose wurde ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Nutzung von Hörgeräten und dem Demenzrisiko festgestellt.
Bei Erwachsenen, die sowohl an Epilepsie als auch an einem Hörverlust litten, war die Nutzung von Hörgeräten jedoch mit einem um 23 % geringeren Demenzrisiko verbunden. Dies entsprach einer absoluten Risikoreduktion von 2,7 Prozentpunkten über einen Zeitraum von fünf Jahren, was einem Fall von Demenz weniger pro 37 Hörgeräteträger entspricht.
Die Forscher gehen davon aus, dass sich die Ergebnisse durch Unterschiede in der kognitiven Reserve erklären lassen – also der Fähigkeit des Gehirns, trotz altersbedingter Veränderungen oder krankheitsbedingter Schäden weiterhin effektiv zu funktionieren.
Die Hauptautorin Dr. Carolina Ferreira-Atuesta erklärte: „Die meisten Menschen mit Hörverlust verfügen über genügend kognitive Reserve, um den durch die Hörbeeinträchtigung verursachten Mehraufwand auszugleichen, sodass eine Korrektur des Hörverlusts möglicherweise keinen großen Einfluss auf das Demenzrisiko hat." „Epilepsie ist insofern anders, als die kognitive Reserve oft bereits eingeschränkt ist, was bedeutet, dass die Beseitigung einer weiteren Belastungsquelle möglicherweise größere Auswirkungen haben kann."
„Es gibt mehrere biologisch plausible Gründe, warum dieser Effekt bei Epilepsie auftreten könnte. „Die Erkrankung geht mit einem beschleunigten kognitiven Verfall einher; die Temporallappenepilepsie betrifft Bereiche des Gehirns, die für das Hören zuständig sind, und manche Medikamente gegen Anfälle können das Hörvermögen beeinträchtigen", fügte Dr. Ferreira-Atuesta hinzu.
Den Forschern zufolge haben die Ergebnisse wichtige Auswirkungen auf die klinische Praxis. Da Menschen mit Epilepsie ohnehin regelmäßig mit dem Gesundheitswesen in Kontakt stehen, könnten Hörtests problemlos in die Routineversorgung integriert werden.
Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.