Elevate For More: Astronergy stellt auf der Intersolar Europe 2026 das Modell ASTRO N7s 3.0 vor

26.06.2026

BERLIN, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Astronergy hat auf der Intersolar Europe 2026 erstmals offiziell sein neuestes Flaggschiff-Solarmodul für Privathaushalte, das ASTRO N7s 3.0, vorgestellt und damit sein anhaltendes Engagement für die Weiterentwicklung hocheffizienter PV-Technologien für Privathaushalte unter Beweis gestellt.

ASTRO N7s 3.0 nutzt größere Wafer in Kombination mit Half-Cut-Zellen und hochdichten Verkapselungstechnologien, um die Ausnutzung des Zellzwischenraums zu maximieren, die aktive Fläche zu vergrößern und den Wirkungsgrad bei der Stromerzeugung weiter zu steigern.

Der ASTRO N7s 3.0 basiert auf der neuesten TOPCon 5.0-Zelltechnologie von Astronergy und vereint verschiedene Innovationen, darunter ASP, PF, SNOP, eine optimierte Emitterpassivierung sowie eine Wasserstoffpassivierung. Diese Fortschritte verbessern die Passivierungsleistung, die Lichtabsorption und die bifaziale Energieerzeugung. Im Vergleich zu 455-W-SMBB-Modulen kann das ASTRO N7s 3.0 jährlich zusätzlich 440 kWh Ökostrom erzeugen – das entspricht bei normaler monatlicher Nutzung dem Energiebedarf für beispielsweise 9 Waschmaschinengänge, 17 Geschirrspülergänge und 73 Stunden Fernsehzeit.

Dank einer flexiblen Verbindungstechnologie mit hoher Dichte und geringer Belastung zeichnet sich das Modul durch ein nahtloses Design mit einer größeren aktiven Fläche aus, wodurch die Stromaufnahme verbessert und die Energieausbeute gesteigert wird. Zudem sorgt die Technologie für eine gleichmäßigere Spannungsverteilung und verringert das Risiko von Mikrorissen erheblich.

Eine weitere Optimierung der Zellverbinder stärkt die Verbindung zwischen den Kupferbändern und den Zellen und trägt so zu einer höheren langfristigen Modulzuverlässigkeit bei, da die Verkapselungsmaterialien die überlappenden Bereiche vollständig ausfüllen können.

Über die Leistung hinaus wurde ASTRO N7s 3.0 entwickelt, um der wachsenden Nachfrage nach ästhetisch ansprechenden Solaranlagen auf Wohnhausdächern gerecht zu werden. Mit seinem komplett schwarzen Erscheinungsbild, dem 20BB-Design, ästhetisch ansprechendem Glas, einer schwarzen Lichtumlenkfolie (LRF-B) und keinen sichtbaren PAD-Punkten fügt sich das Modul nahtlos in eine moderne Dacharchitektur ein.

Das Modul bietet zudem praktische Vorteile bei der Installation. Dank seiner leichten und kompakten Bauweise lässt es sich von einer Person transportieren und installieren, wodurch es sich hervorragend für Wohnhausdächer mit begrenzter Installationsfläche eignet.

Um auch in unterschiedlichen Umgebungen eine zuverlässige Leistung zu gewährleisten, bietet das ASTRO N7s 3.0 eine verbesserte Beständigkeit gegen feuchte Hitze, eine verbesserte Korrosionsbeständigkeit sowie einen bestätigten Salznebel-Schutz. Außerdem hat es den 35-mm-Hageltest bestanden und weist eine mechanische Belastbarkeit von +6000 Pa/-4000 Pa auf.

Mit einer 25-jährigen Produktgarantie und einer 30-jährigen linearen Leistungsgarantie begrenzt das ASTRO N7s 3.0 den Leistungsverlust im ersten Jahr auf ≤1 % und den jährlichen Leistungsverlust danach auf ≤0,4 %, wodurch eine langfristige Energieausbeute gewährleistet wird.

Das ASTRO N7s 3.0 wird in einem Niedrigtemperaturverfahren ohne VOC-Emissionen und mit reduziertem Energieverbrauch hergestellt und unterstreicht damit das Engagement von Astronergy für eine nachhaltige Fertigung und eine kohlenstoffarme Zukunft.

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/3000524/Astronergy.jpg

 

 

 

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.