Auf einer Mission zur Lösung der Krise in der Nahrungsergänzungsmittelbranche hinsichtlich Unterdosierung und Konsistenz
Über 30 klinisch erprobte Inhaltsstoffe, 16-fache Dosierung im Vergleich zu durchschnittlichen Haar-Gummibonbons; bahnbrechende Entwicklung dank biotechnologischer Verkapselung; Ergebnisse bereits nach 30 Tagen
LONDON, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Folly, das erste biotechnologisch basierte Nahrungsergänzungsmittel für das Haar, gab heute seine weltweite Markteinführung bekannt, begleitet von einer Folgefinanzierung unter der Führung von Khosla Ventures. Die Investition wird die weltweite Vermarktung der bahnbrechenden Verkapselungsplattform sowie die Expansion in neue Wellness-Kategorien beschleunigen.
Folly liefert über 30 klinisch untersuchte Inhaltsstoffe in Form von Gummibonbons in Dosierungen, die bislang nur bei Tabletten und Kapseln üblich waren. Dabei kommt „Folly Microspheres" zum Einsatz, ein proprietäres Mikroverkapselungssystem, das von der Muttergesellschaft Genecis Bio entwickelt wurde. Es ist das erste Haarpräparat, das sich die Wissenschaft der Wirkstofffreisetzung zunutze macht, um das zu lösen, was das Unternehmen als „die Konsistenzkrise der Nahrungsergänzungsmittelbranche" bezeichnet.
Schwache Formeln und mangelnde Konsistenz
Die meisten Haarpräparate enthalten ähnliche, viel gepriesene Inhaltsstoffe: Biotin, Vitamine, Kürbiskernöl. Auf dem Papier sehen viele von ihnen vergleichbar aus.
Frauen probieren immer wieder Produkte aus, die vielversprechend erscheinen, aber entweder keine ausreichende Wirkstoffkonzentration bieten oder zu umständlich sind, um sie lange genug anzuwenden, um Ergebnisse zu erzielen.
Folly liefert klinisch untersuchte Inhaltsstoffe in wirksamen Konzentrationen und nicht in Dosierungen, die lediglich der Vermarktung dienen.
Um dies in Form von Gummibonbons zu ermöglichen, hat Folly ein System aus schützenden Mikrokügelchen – Folly Microspheres™ – entwickelt, das dazu beiträgt, empfindliche Wirkstoffe während der Herstellung und der Verdauung zu stabilisieren. Dadurch kann das Gummibonbon einen höheren Inhaltsstoffanteil aufweisen als herkömmliche Haar-Gummibonbons, ohne dass dabei der Geschmack oder die tägliche Verwendbarkeit beeinträchtigt werden.
Luna Yu, Mitbegründerin und CEO:
„Folly wurde entwickelt, um die Verabreichungsprobleme in der Nahrungsergänzungsmittelbranche zu lösen: Damit wird sichergestellt, dass klinisch untersuchte Nährstoffe tatsächlich Ihre Haarfollikel erreichen und nicht Ihre Magenschleimhaut."
„Ich habe jahrelang im Bereich der pharmazeutischen Verabreichungstechnologie gearbeitet, bevor mir klar wurde, dass die Nahrungsergänzungsmittelbranche diese Prinzipien nie vollständig umgesetzt hatte. Dieselben Ansätze, die Wirkstoffe bei der Arzneimittelverabreichung schützen, können auch Nährstoffe in einem Gummibonbon schützen. Genau das leisten die Folly Microspheres."
In einer Verbraucherumfrage unter 300 Personen gaben Frauen, die Folly mindestens 30 Tage lang täglich angewandt hatten, Folgendes an:
Folly startet im April 2026 in den USA und Großbritannien und wird im Laufe des Jahres 2026 auf Europa und Asien ausgeweitet.
Besuchen Sie: www.follynutrition.com / @FollyNutrition
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Der Bundesrat schärft die Regeln für die Verantwortung von Grossunternehmen und orientiert sich dabei explizit an neuen, abgeschwächten Vorgaben der Europäischen Union. Kern des Vorhabens ist das Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), das als indirekter Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative dienen soll. Die Initiative selbst lehnt die Landesregierung ab, wie sie bereits im Herbst kommuniziert hat. Die Vorlage befindet sich bis zum 9. Juli in der Vernehmlassung.
Ziel des NUFG ist es nach Angaben des Bundesrats, sicherzustellen, dass grosse Schweizer Unternehmen menschenrechtliche Standards einhalten und Umweltbelange berücksichtigen, ohne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Vorgesehen sind spezifische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt. Erfasst würden die rund dreissig grössten Unternehmen des Landes. Damit beschränkt der Bundesrat den Adressatenkreis im Vergleich zu früheren Debatten deutlich.
Gleichzeitig will die Regierung den Kreis der Firmen verkleinern, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Künftig sollen noch etwa 100 Unternehmen entsprechende Berichte vorlegen müssen, aktuell sind es rund 200. Damit reagiert der Bundesrat auf Befürchtungen aus der Wirtschaft vor übermässiger Regulierung und versucht, Berichtsaufwand und regulatorische Dichte zu reduzieren, während zentrale Transparenzpflichten erhalten bleiben.
Neu gesetzlich verankert werden sollen zudem Haftungsregeln, die Verstösse gegen die vorgesehenen Sorgfaltspflichten sanktionierbar machen. Für die Durchsetzung der Normen plant der Bundesrat eine nationale Aufsicht. Diese Aufgabe soll der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) übertragen werden. Sie würde damit neben ihrer bisherigen Rolle in der Prüfungstätigkeit von Revisionsunternehmen eine zusätzliche Regulierungs- und Kontrollfunktion im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung übernehmen.