PARIS, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Sopra Steria veröffentlicht die erste europäische Studie zum Thema „Agentic Commerce", die auf einer exklusiven Umfrage unter 8.400 Verbrauchern in acht Ländern beruht. Der potenzielle europäische Markt hat ein Volumen von mehr als 310 Milliarden Euro – und der Wettlauf wird nicht allein durch Technologie entschieden, sondern durch Vertrauen: 41 % der Europäer vertrauen noch keinem einzelnen Anbieter, wenn es darum geht, ihnen einen Einkaufsassistenten zur Verfügung zu stellen. In diesem weitläufigen Umfeld gelten Banken nach Meinung der Verbraucher als die vertrauenswürdigsten Anbieter.

Kennzahlen:
Ein Europa mit zwei unterschiedlichen Geschwindigkeiten, angeführt vom Norden
Das Bewusstsein für den Agentenhandel ist in ganz Europa bereits recht ausgeprägt, auch wenn es von Land zu Land erhebliche Unterschiede gibt. Mehr als die Hälfte der Europäer (55 %) gibt an, von dem Konzept gehört zu haben, wobei 13 % behaupten, es gut zu kennen. Nordeuropa gibt den Ton an: Der Bekanntheitsgrad liegt in Norwegen bei 76 % und in den Niederlanden bei 68 %, verglichen mit 61 % in Deutschland und 58 % in Großbritannien. Mehrere Märkte in Südeuropa sowie Frankreich (38 %) und Belgien (44 %) liegen weiterhin deutlich zurück.
Online-Shopping hat sich mittlerweile auf dem gesamten Kontinent fest etabliert – nur 2 % der europäischen Befragten geben an, niemals online einzukaufen –, wobei die Häufigkeit variiert: 36 % der Deutschen kaufen mindestens einmal wöchentlich online ein, gegenüber 19 % der französischen Verbraucher. In reiferen Märkten dürften sich KI-gestützte Innovationen schneller durchsetzen, da sie auf bereits fest verankerten Gewohnheiten aufbauen.
KI ist als Entscheidungshilfe attraktiv – doch die Europäer zögern noch, die Verantwortung aus der Hand zu geben
Für europäische Verbraucher wird KI in erster Linie als Hilfsmittel angesehen, das sie dabei unterstützt, bessere Entscheidungen zu treffen: 31 % möchten, dass sie ihnen hilft, klügere Entscheidungen zu treffen, 23 % wollen Zeit sparen und 22 % möchten ihre Ausgaben im Griff behalten. Diese Erwartung ist besonders stark ausgeprägt in Frankreich und Italien, wo KI in erster Linie als Mittel zur Erzielung besserer Kompromisse angesehen wird; in Deutschland wird sie hingegen stärker mit Effizienz und Schnelligkeit in Verbindung gebracht. Gut jeder fünfte Europäer (21 %) sieht jedoch noch keinen konkreten Nutzen.
Bereitschaft, Aufgaben zu delegieren […]
Klicken Sie hier, um mehr zu lesen.
Logo – https://mma.prnewswire.com/media/1861938/5489184/Sopra_Steria_Logo.jpg
Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.