TAIPEI, 26. August 2026 /PRNewswire/ -- GIGABYTE, die weltweit führende Computermarke, kündigte das Spielepaket Onimusha: Way of the Sword für kompatible Grafikkarten und Gaming-Desktops mit den neuesten AMD-Technologien an. Das Paket umfasst ausgewählte Produkte mit AMD Radeon™ RX 9070 XT-, RX 9070- oder RX 9070 GRE-Grafikkarten und vereint die AMD RDNA™ 4-Architektur, fortschrittliches Raytracing und AMD HYPR-RX-Technologien mit dem WINDFORCE-Kühlsystem von GIGABYTE und dem patentierten Hawk-Lüfter, um ein leistungsstarkes Gaming-Erlebnis für den mit Spannung erwarteten Action-Titel zu bieten.
Die Grafikkarten der GIGABYTE Radeon™ RX 9070 XT-, RX 9070- und RX 9070 GRE-Serien nutzen die AMD RDNA™ 4-Architektur, um eine verbesserte Gaming-Leistung und fortschrittliches Raytracing für ein beeindruckendes visuelles Erlebnis zu bieten. AMD HYPR-RX kombiniert darüber hinaus leistungssteigernde Technologien, um ein flüssigeres und reaktionsschnelleres Gameplay zu ermöglichen. Als Ergänzung zur GPU-Leistung verfügt das WINDFORCE-Kühlsystem von GIGABYTE über den Hawk-Lüfter, der den Luftdruck um bis zu 53,6 % und das Luftvolumen um bis zu 12,5 % erhöht und so eine stabile Leistung bei anspruchsvollen Gaming-Sessions gewährleistet.
Das Spielepaket ist mit ausgewählten AORUS PRIME 5 Gaming-Desktops erhältlich, die mit dem AMD Ryzen™ 7 9800X3D-Prozessor ausgestattet sind. Der AORUS PRIME 5 wurde für leistungsstarkes Gaming entwickelt und kombiniert eine umfassende Kühllösung mit umfangreichen Anschlussmöglichkeiten für ein optimiertes Plug-and-Play-Erlebnis.
Vom 25. August bis zum 26. September 2026 erhalten Gamer, die berechtigte Grafikkarten der GIGABYTE Radeon™ RX 9070 XT-, RX 9070- oder RX 9070 GRE-Serie oder ausgewählte AORUS PRIME 5 AP551-Desktops bei teilnehmenden Einzelhändlern oder Online-Händlern kaufen, über AMD einen Gutscheincode für Onimusha: Way of the Sword. Das Spiel erscheint am 4. September 2026, und die Gutscheincodes müssen bis zum 24. Oktober 2026 eingelöst werden. Weitere Informationen zur Aktion, zu den teilnahmeberechtigten Produkten, den teilnehmenden Händlern und den Einlösungsbedingungen finden Sie auf der Aktionsseite.
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.