Kleinere Hersteller und Händler in der Lebensmittel-, Getränke-, Pharma- und Medizinproduktebranche können nun jede Charge vom Wareneingang bis zum Kunden zurückverfolgen – und das zu einem Bruchteil der Kosten eines Unternehmens-ERP-Systems.
TORONTO, 21. August 2026 /PRNewswire/ -- inFlow Inventory hat eine Funktion zur Nachverfolgung von Chargennummern und Verfallsdaten eingeführt, die kleinen und mittelständischen Herstellern und Händlern eine lückenlose Rückverfolgbarkeit auf Chargenebene über die Bereiche Einkauf, Produktion, Vertrieb und Versand hinweg ermöglicht.
Diese Funktion wird nach zweijähriger Entwicklungszeit und einem Jahr Testphase in Zusammenarbeit mit Lebensmittelherstellern, Pharmahändlern und Medizintechnikunternehmen eingeführt. inFlow bietet nun die Nachverfolgung von Chargennummern – eine Funktion, die bislang den High-End- oder Enterprise-Bereich betraf – auch kleinen Unternehmen an, die diese benötigten, sich diese jedoch möglicherweise nicht leisten konnten.
Viele kleine Lebensmittelhersteller erfassen Chargennummern nach wie vor manuell in Tabellenkalkulationen. Sie erfassen die Chargen bei deren Eingang und ordnen sie im Falle eines Rückrufs manuell zu. Dieser manuelle Prozess ist zeitaufwendig und lässt sich nicht schnell skalieren.
Die Alternative war bislang ein Enterprise-Resource-Planning-System (ERP), dessen Einführung in der Regel mit Kosten in Höhe von mehreren Zehntausend Dollar verbunden ist und sich über mehrere Monate erstreckt. Angesichts der hohen ERP-Kosten halten die meisten kleinen Hersteller und Händler an ihren bestehenden Tabellenkalkulationen oder papierbasierten Systemen fest.
„Rückverfolgbarkeit sollte kein Luxus sein", sagte Louis Leung, Mitbegründer und CEO von inFlow Inventory. „Die Unternehmen, für die wir diese Lösung entwickelt haben, streben keine hochentwickelten Lösungen an. Sie möchten lediglich schnell eine Antwort auf eine bestimmte Frage erhalten, wenn etwas schiefgeht. Lange Zeit waren die einzigen Tools, die diese Frage beantworten konnten, preislich nur für Unternehmen gedacht, die hundertmal so groß sind wie sie."
Funktionsweise
Verfolgt eine Charge vom Wareneingang bis zum Kunden. Jede Charge verfügt über eine lückenlose Bewegungshistorie: wann sie eingetroffen ist, wofür sie verwendet wurde, wo sie gelagert wurde und wer sie gekauft hat. Ein Rückruf wird zu einem Bericht, der erstellt werden muss, und nicht mehr zu einer Untersuchung, die eingeleitet werden muss.
Verhindert, dass abgelaufene Lagerbestände abgeschrieben werden müssen. Legen Sie die Haltbarkeitsdauer einmal fest, und inFlow berechnet die Verfallsdaten für jede eingehende Charge. Ein Bericht zum Ablaufdatum sortiert den Lagerbestand nach den Kategorien „Abgelaufen", „Bald abgelaufen" oder „Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten" und macht so gefährdete Bestände sichtbar, solange noch Zeit bleibt, diese zu verkaufen.
Versendet automatisch zuerst die ältesten Bestände. inFlow teilt den Mitarbeitern mit, welche Charge sie kommissionieren sollen, wobei zunächst das Mindesthaltbarkeitsdatum, dann das Verfallsdatum und schließlich das Herstellungsdatum berücksichtigt werden. Das „First-Expired-First-Out"-Prinzip ist in der Software integriert.
Erweiterte Unterstützung für GS1-Barcodes. inFlow liest GS1-QR-Codes, GS1-128-Barcodes und GS1-DataMatrix-Codes und erfasst Chargen- und Verfallsdaten mit einem einzigen Scan. Außerdem erstellt und druckt es GS1 Digital Link-QR-Codes für die firmeneigenen Etiketten.
Verfolgt Chargen und Seriennummern gemeinsam. Ein einzelnes Produkt kann sowohl einen Chargencode als auch eine eindeutige Kennung pro Einheit aufweisen – eine Kombination, die außerhalb von Unternehmenssystemen selten anzutreffen ist.
Funktioniert im Lagerbereich. Die Chargenverfolgung erfolgt in inFlow Inventory for Web, inFlow Manufacturing und inFlow Mobile, sodass Chargen beim Wareneingang, bei der Kommissionierung und bei der Einlagerung gescannt werden können.
Und noch vieles mehr. Teams können ebenfalls Chargencodes in einem standardisierten Format generieren, Chargenfelder entsprechend ihrer eigenen Terminologie umbenennen, benutzerdefinierte Felder auf Chargenebene hinzufügen sowie Chargendaten in großen Mengen importieren oder exportieren.
Für wen ist es gedacht?
Die Chargenverfolgung von inFlow wurde speziell für Hersteller von Lebensmitteln und Getränken, Lohnfertiger und Großküchen, Pharmagroßhändler und Apotheken, Medizinproduktehersteller, Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika sowie Unternehmen der Spezialchemie entwickelt. Diese Unternehmen weisen ein gemeinsames Profil auf: Echte Rückverfolgbarkeitsverpflichtungen, echte Herausforderungen hinsichtlich der Haltbarkeitsdauer und kein ERP-Budget sowie keine IT-Abteilung.
Verfügbarkeit und Preise
Die Nachverfolgung von Chargennummern und Verfallsdaten ist in allen aktuellen Plänen verfügbar und bei den „Mid-Size"-Plänen und höheren Tarifen ohne zusätzliche Kosten enthalten. Unternehmen, die inFlow noch nicht kennen, können eine kostenlose Testversion starten, in der die Chargenverfolgung enthalten ist. Anleitungen zur Einrichtung finden Sie im inFlow Learning Center.
Informationen zu inFlow Inventory
inFlow Inventory ist eine cloudbasierte Bestandsverwaltungssoftware, die speziell für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelt wurde. Mit weltweit mehr als 20 Millionen in inFlow erfassten Produkten unterstützt die Lösung Teams dabei, Lagerbestände, Kundenaufträge, Bestellungen und den B2B-Großhandel über eine einzige Plattform zu verwalten – dank Integrationen mit Xero, QuickBooks Online, Shopify, WooCommerce und über 95 weiteren Tools. inFlow ist ein stolzes kanadisches Unternehmen, das 2007 in Toronto gegründet wurde. Weitere Informationen finden Sie unter inflowinventory.com
KONTAKT: Maya Garvey — maya.garvey@inflowinventory.com
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Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.