Ein GreenBird-Briefing beleuchtet, was die trilaterale Absichtserklärung für Produzenten, Investoren und die betroffenen Landschaften bedeutet
BUENOS AIRES, Argentinien, 1. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Im Juli 2026 wurde durch eine trilaterale Absichtserklärung (MOU) zwischen der kanadischen Regierung, der Regierung von Alberta und fünf großen Ölsandproduzenten ein Rahmen geschaffen, der die Ausweitung der Produktionskapazitäten mit historischen Investitionen in Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und neue Exportinfrastruktur verknüpft.
Canadian Natural Resources, Suncor Energy, Cenovus Energy, Imperial Oil und ConocoPhillips Canada haben sich zur Entwicklung des Projekts „Pathways Carbon Capture and Storage" verpflichtet, einer gemeinsamen Infrastrukturinitiative, deren Ziel es ist, bis 2035 jährlich etwa 6 Millionen Tonnen CO₂ abzuscheiden und diese Menge bis 2045 auf 16 Millionen Tonnen pro Jahr zu steigern.
Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die im Juli unterzeichnete Absichtserklärung eher bedingte Zusagen als bereits umgesetzte Projekte darstellt. Die endgültigen verbindlichen Vereinbarungen sollen bis zum 15. November 2026 abgeschlossen sein und werden darüber entscheiden, ob die steuerlichen Rahmenbedingungen eine Expansion für die Produzenten wirtschaftlich rentabel machen.
Alberta fördert derzeit etwa vier Millionen Barrel pro Tag, und die Provinzregierung hat öffentlich ihr Ziel bekundet, diese Menge innerhalb eines Jahrzehnts zu verdoppeln. Das Wachstum hängt weiterhin von günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab, insbesondere von der Verteilung der CCS-Kosten, der Gestaltung der CO₂-Bepreisung und den verfügbaren Fördermitteln. Endgültige Investitionsentscheidungen zu „Pathways" werden voraussichtlich erst Ende 2027 oder Anfang 2028 getroffen, sobald die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt sind.
EXPERTENMEINUNGEN
„Was ich am wichtigsten finde, ist, dass die Regierungen im Grunde die Voraussetzungen für Wachstum geschaffen haben, die Produzenten jedoch noch kein großes Kapital investiert haben. Als jemand, der vor seinem Ruhestand jahrzehntelang in dieser Branche tätig war, kann ich Ihnen sagen, dass die Fristen für die endgültigen Vereinbarungen die eigentliche Bewährungsprobe sein werden. Dann werden die Unternehmen wissen, ob sie eine akzeptable Kapitalrendite erzielen können."
– Bekbolat Bekenov, pensionierter Branchenexperte (Argentinien)
„Aus Sicht der Anleger wird in den kommenden Monaten Kapitaldisziplin vorherrschen. Die Führungsteams der gesamten Branche werden ohne Gewissheit über die steuerlichen Rahmenbedingungen kein Risiko bei der Produktionsausweitung eingehen. Bis dahin werden sie sich auf Dividenden und Rückkäufe aus bestehenden Vermögenswerten konzentrieren."
– Maria Santos, unabhängige Energieanalystin (Houston)
ZEITLEISTE – MEILENSTEINE
Die Vereinbarung ist das Ergebnis monatelanger intensiver Verhandlungen. Die Absichtserklärung zwischen Bund und Ländern wurde im Mai 2026 bekannt gegeben, gefolgt von der dreiseitigen Absichtserklärung der Branche im Juli 2026. Der WCOP-Antrag wurde dem Prüfungsverfahren des Bundesamtes für Großprojekte unterzogen, wobei die Aufnahme in die Liste der Projekte von nationalem Interesse für den 1. Oktober 2026 angestrebt wird. Die Bauarbeiten könnten bereits im September 2027 beginnen, sofern alle Genehmigungen vorliegen.
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Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.