DUBAI, VAE, 17. Juni 2026 /PRNewswire/ -- NeosLegal, die erste krypto-native Anwaltskanzlei der Vereinigten Arabischen Emirate, hat den UAE VASP License Tracker 2026 eingeführt – die erste öffentliche Datenbank, die alle aktiven Lizenzen für virtuelle Vermögenswerte in den Vereinigten Arabischen Emiraten erfasst, darunter VARA, ADGM/FSRA, DIFC/DFSA, CBUAE und die CMA auf Bundesebene. Im Juni 2026 listet der Tracker 100 Unternehmen auf, die über aktive Lizenzen für virtuelle Vermögenswerte in den VAE verfügen, verteilt auf die fünf Aufsichtsbehörden. Der Tracker ist kostenlos und wird monatlich aktualisiert.

Die Krypto-Vorschriften werden europaweit vereinheitlicht. MiCA gilt nun als einheitliches EU-Regime mit hohen Kapital- und Compliance-Anforderungen. Großbritannien und die Schweiz betreiben separate Regime. Gründer richten ihren Blick auf die VAE, wo fünf Aufsichtsbehörden Möglichkeiten bieten, die ein einzelnes Regime nicht bieten kann.
In den VAE ansässige Unternehmen erreichen zudem die schnell wachsenden Märkte Afrikas, Südasiens und des Nahen Ostens, in denen über vier Milliarden Menschen leben.
Europäische Unternehmen machen den Schritt bereits. Bitpanda, die Wiener Plattform, verfügt über eine VARA-Broker-Dealer-Lizenz. Zodia Markets, der von Standard Chartered unterstützte Londoner Broker, ist bei der ADGM lizenziert. Das in Amsterdam gegründete Unternehmen Deribit verlegte seinen weltweiten Hauptsitz nach Dubai.
Die ADGM führte 2018 den ersten Rechtsrahmen für virtuelle Vermögenswerte in den VAE ein, und das Land hat im Jahr 2026 bislang 14 neue Lizenznehmer hinzugewonnen. VARA in Dubai hält den größten Anteil, dicht gefolgt von ADGM/FSRA in Abu Dhabi.
„Wir beobachten, dass Gründer aus London, Paris, Frankfurt und Zürich zu uns kommen, denen zu Hause der Platz ausgegangen ist", sagte Irina Heaver, Kryptorechtsanwältin in den VAE und Gründerin von NeosLegal, die von Lexology als empfohlene Blockchain-Anwältin eingestuft wird. „Ein einziges Regime bietet Ihnen eine Option. Die VAE bieten Ihnen fünf – und dazu ein Tor zum Globalen Süden. Das ist ein seltenes Angebot."
Der Tracker dient gleichzeitig als Verifizierungsinstrument. Jeder Eintrag listet die Aufsichtsbehörde, die lizenzierten Tätigkeiten und das Lizenzdatum auf, sodass Gründer, Investoren und Geschäftspartner innerhalb von Sekunden überprüfen können, ob ein Unternehmen lizenziert ist. Der UAE VASP License Tracker 2026 ist ab sofort verfügbar.
Informationen zu NeosLegal
NeosLegal ist die erste krypto-native Anwaltskanzlei der Vereinigten Arabischen Emirate und wurde 2016 gegründet. Das Unternehmen hat mehr als 300 Krypto-Start-ups gegründet und betreut die VASP-Lizenzierung von Anfang bis Ende.
Medienkontakt
Mery Avetisyan,
Marketingleiterin,
E-Mail: hello@neoslegal.co
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.