Leonardo DiCaprio, Investor, unterstützt weiterhin verantwortungsvolle Monderkundung auf
Basis von weltraumgestütztem LiDAR
BERLIN, 16. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die NUVIEW GmbH gab heute bekannt, dass ihre Moonraker-Mission von der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) für eine Phase-A-Studie im Rahmen des ESA-Programms „Small Missions for Exploration – Destination the Moon" (Kleine Explorationsmissionen, Ziel Mond) ausgewählt wurde. NUVIEW fungiert als Hauptauftragnehmer und leitet ein internationales Konsortium, das weltraumgestützte LiDAR-Technologie zur Kartierung der Mondoberfläche vorantreibt.
Moonraker wird ein mit LiDAR ausgestattetes Raumfahrzeug in eine Mondumlaufbahn bringen, um hochauflösende, dreidimensionale Höhendaten der Polarregionen des Mondes und anderer vorrangiger Gebiete zu erfassen. Die daraus entstehenden Geländemodelle werden die Identifizierung von Landeplätzen, die Gefahrenbewertung und die Planung von Aktivitäten auf der Mondoberfläche für künftige robotische und bemannte Missionen unterstützen.
„Moonraker ist eine direkte Erweiterung unserer kommerziellen LiDAR-Architektur bis in die Mondumlaufbahn", sagte Katie Graumann, Geschäftsführerin von NUVIEW Deutschland. „Indem wir die Systeme anpassen, die wir für die Erdbeobachtung einsetzen, können wir zuverlässige, missionskritische Geländedaten bereitstellen, die dazu beitragen, die Risiken künftiger Mondlandungen und Einsätze auf der Mondoberfläche zu verringern."
Im Mittelpunkt der Mission stehen der Südpol des Mondes und weitere ausgewählte Interessengebiete, darunter dauerhaft verschattete Regionen, in denen präzise Geländedaten für die Bewertung potenzieller Landeplätze sowie zur Unterstützung künftiger Erkundungsaktivitäten und Aktivitäten zur Ressourcennutzung von entscheidender Bedeutung sind. Die von Moonraker erfassten LiDAR-Daten werden direkt zur Erde übertragen und zu dreidimensionalen digitalen Höhenmodellen für die Missionsplanung und -analyse verarbeitet.
Der Schauspieler und Umweltschützer Leonardo DiCaprio, Investor bei NUVIEW, betonte die weitergehende Bedeutung präziser Geländeinformationen für eine verantwortungsvolle Erkundung:
„Wenn wir den Mond mithilfe hochauflösender 3D-Kartierung besser verstehen, können wir klügere und sicherere Entscheidungen treffen. Technologien wie das weltraumgestützte LiDAR von NUVIEW stärken die Erkundung und unterstreichen zugleich die Bedeutung von Erdbeobachtung und Umweltinformationen, während die Menschheit über unseren Planeten hinaus vordringt."
Moonraker trägt zu den übergeordneten Zielen der ESA bei der Erforschung des Mondes bei und stärkt Europas Führungsrolle bei der Entwicklung einer langfristigen Infrastruktur auf der Mondoberfläche.
Informationen zu NUVIEW
NUVIEW entwickelt die weltweit erste kommerzielle, weltraumgestützte LiDAR-Satellitenkonstellation, die aus dem Orbit kontinuierlich globale 3D-Höhendaten bereitstellen soll. Als Pionier im Bereich des weltraumgestützten LiDAR kombiniert NUVIEW modernste Satelliten-, Sensor- und Softwaretechnologie, um hochauflösende Daten mit hoher Dichte für Anwendungen in den Bereichen Klima, Infrastruktur, Landwirtschaft, nationale Kartierung, Aufklärung und Verteidigung bereitzustellen. Folgen Sie uns auf LinkedIn und X. Weitere Informationen finden Sie auf nuview.space.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.