Quest Global baut seine strategische Partnerschaft mit Babcock durch einen fünfjährigen konzernweiten Rahmenvertrag für Ingenieurdienstleistungen aus

27.08.2026

Fünfjahresvertrag erweitert die Zusammenarbeit im Rahmen des konzernweiten Rahmenvertrags für Ingenieurdienstleistungen

BANGALORE, Indien und LONDON, 27. August 2026 /PRNewswire/ -- Quest Global Engineering Services Limited, eines der größten unabhängigen Unternehmen, das sich ausschließlich auf Ingenieurdienstleistungen spezialisiert hat, wurde in den Rahmenvertrag für Ingenieurdienstleistungen von Babcock International aufgenommen und stärkt damit seine Zusammenarbeit mit dem internationalen Verteidigungsunternehmen, das Ingenieur- und Unterstützungsdienstleistungen anbietet. 

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Der Fünfjahresvertrag baut auf einer seit 2023 bestehenden Zusammenarbeit auf, die Programme in den Bereichen Nukleartechnik, Marine, Luftfahrt, Land sowie Missionssysteme umfasst, und ist Teil einer umfassenderen Strategie von Babcock zum Aufbau engerer, langfristiger Partnerschaften mit wichtigen Zulieferern.

Die jüngste Entwicklung unterstreicht den wachsenden Umfang der Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen und eröffnet Möglichkeiten, zu Initiativen beizutragen, die auf Skalierbarkeit, betriebliche Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und langfristige Widerstandsfähigkeit ausgerichtet sind.

Zur Aufnahme in den Rahmenvertrag sagte Gareth Watson, Leiter der strategischen Geschäftsentwicklung bei Quest Global: „Die Umsetzung nationaler strategischer Prioritäten erfordert mehr als nur fachliche Kompetenz. Unsere Arbeit basiert darauf, dort Widerstandsfähigkeit aufzubauen, wo es am wichtigsten ist, ingenieurtechnisches Fachwissen präzise anzuwenden und Ergebnisse zu erzielen, die auch unter Druck Bestand haben. Langfristiger Mehrwert entsteht nicht durch einzelne, voneinander losgelöste Leistungen, sondern durch Partnerschaften, in denen beide Seiten bestrebt sind, höhere Standards zu setzen."

Das Engagement stützt sich auf die multidisziplinären Kompetenzen von Quest Global, das ergebnisorientierte Umsetzungsmodell sowie die internationale Erfahrung bei der Arbeit an komplexen Programmen. Das Unternehmen wird weiterhin eng mit Babcock und dessen gesamter Partnerlandschaft zusammenarbeiten, um zu Projekten beizutragen, die verschiedene Bereiche und Regionen umfassen.

Die Erweiterung des Auftrags erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Organisationen, die für kritische Infrastruktur, Verteidigung und nationale Fähigkeiten zuständig sind, ihren Fokus zunehmend auf Zuverlässigkeit, Widerstandsfähigkeit, Leistungsfähigkeit sowie eine kosteneffiziente Umsetzung legen. Die Aufnahme in den Rahmenvertrag spiegelt die technischen Kompetenzen von Quest Global wider und eröffnet zusätzliche Möglichkeiten, sich um künftige Aufträge zu bewerben.

Informationen zu Quest Global

Bei Quest Global ist nicht nur das, was wir tun, sondern auch, wie und warum wir es tun, was uns auszeichnet. Wir sind im Ingenieurwesen tätig, aber was wir wirklich schaffen, ist eine bessere Zukunft. Seit über 25 Jahren lösen wir die komplexesten technischen Probleme der Welt. Wir sind in über 20 Ländern mit mehr als 104 globalen Entwicklungszentren tätig; unsere mehr als 23 000 kreativen Köpfe setzen darauf, Dinge anders anzugehen, um das Unmögliche möglich zu machen. Mit einem multidimensionalen Ansatz, der Technologie, Branchenexpertise sowie vielfältige Talente kombiniert, bewältigen wir kritische Herausforderungen schneller und effektiver. Und wir tun dies in den Branchen Luft- und Raumfahrt & Verteidigung, Automobilindustrie, Energie, Hightech, Medizintechnik & Gesundheitswesen, Bahnindustrie sowie Halbleiterindustrie. Für erstklassige End-to-End-Engineering-Lösungen sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.questglobal.com/

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.