LONDON, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- STL (NSE: STLTECH), ein führender Anbieter von Konnektivitätslösungen für KI-fähige digitale Infrastruktur, gab heute bedeutende Fortschritte auf seinem Weg zur Dekarbonisierung und zur Erreichung seiner Netto-Null-Ziele bekannt.
Umstellung auf 100 % Grünstrom – STL hat kürzlich einen erheblichen Teil seines Strombezugs von konventionellem Netzstrom aus fossilen Energieträgern auf „100 % Grünstrom" aus Wind- und Solarenergie umgestellt. Die Umstellung betrifft alle vier Produktionsstätten des Unternehmens in Chhatrapati Sambhaji Nagar (Aurangabad) im Bundesstaat Maharashtra. Diese Umstellung wurde mithilfe der Maharashtra State Electricity Distribution Company Limited (MSEDCL) umgesetzt. Durch diese Umstellung dürften die marktbasierten Scope-2-Emissionen in den OF- und OFC-Werken um etwa 65 % sinken, was einer erheblichen Emissionsreduzierung in den beteiligten Werken entspricht.
100 % grüner Wasserstoff in der Glasherstellung – STL setzt in seiner Glasherstellung nun zu 100 % grünen Wasserstoff ein. Die Glasherstellung ist ein entscheidender, energieintensiver Schritt der Glasfaserproduktion, bei dem bislang konventionell erzeugter Wasserstoff und Sauerstoff zum Einsatz kamen. Dadurch ist es STL gelungen, die Emissionen in einer der am schwersten zu dekarbonisierenden Stufen der Glasfaser-Wertschöpfungskette zu senken.
Ökobilanz – Der Weg von STL zur Dekarbonisierung erstreckt sich auch auf seine optischen Produkte, für die das Unternehmen eine Reihe zertifizierter Produkte mit Umweltzeichen anbietet.
Richtlinie zur betrieblichen Mobilität
STL hat seine Richtlinie zur betrieblichen Mobilität aktualisiert, um die Nutzung emissionsarmer Fahrzeuge voranzutreiben. Im Rahmen seiner Dienstwagenrichtlinie hat STL spezielle Anreize eingeführt und die Obergrenzen für Mitarbeiter, die sich für Elektro- und Hybridfahrzeuge entscheiden, deutlich angehoben. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, seinen betrieblichen CO₂-Fußabdruck (Scope 3) systematisch zu senken und seine übergeordneten ESG-Ziele voranzutreiben.
Vorteile für Kunden
Zusammen stellen diese Initiativen einen wichtigen Schritt in der umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie von STL dar. Dies zeigt, wie Energiewende und technologische Innovation Hand in Hand gehen können, um eine nachhaltigere digitale Zukunft zu gestalten. Ein bedeutendes Beispiel für die Dekarbonisierung ist die G.657.A2 Glasfaser von STL, die von den Kunden des Unternehmens in Rechenzentrums- und Telekommunikationsnetzen in großem Umfang eingesetzt wird. Der CO₂-Fußabdruck wurde von 4,7 kg CO₂e pro Faserkilometer (fkm) auf 0,9 kg CO₂e/fkm gesenkt, was einer Reduzierung von 80 % entspricht.
„Die Dekarbonisierung bei STL umfasst eine Reihe miteinander verbundener Entscheidungen, von der Energieversorgung unserer Werke über die Materialien, die in jedem Kilometer der von uns hergestellten Glasfaser stecken, bis hin zu den Richtlinien, die wir für unsere Mitarbeiter festlegen. Durch die Kombination von erneuerbaren Energien, grünem Wasserstoff und Produktinnovationen auf Basis von Umweltzeichen machen wir messbare Fortschritte beim Aufbau eines umweltfreundlicheren Produktionsökosystems", sagte Rahul Puri, Geschäftsführer des Geschäftsbereichs Optische Netzwerke bei STL.
Informationen zu STL – Sterlite Technologies Ltd:
STL ist ein weltweit führender Anbieter fortschrittlicher Konnektivitätslösungen und bietet Komplettlösungen für den Aufbau KI-fähiger Infrastrukturen sowie von FTTx-Netzen, Netzen in ländlichen Gebieten, Unternehmens- und Rechenzentrumsnetzen. Mit Produktionsstätten in Nordamerika, Europa und Asien liefern wir unsere Lösungen in mehr als 100 Länder. Rechenzentrums- und Cloud-Unternehmen, Telekommunikationsbetreiber, Internetdienstanbieter und Großunternehmen arbeiten mit STL zusammen, um ihre zukunftsfähige digitale Infrastruktur aufzubauen. Die Geschäftsziele von STL sind auf Kundenorientierung, Forschung und Entwicklung sowie Nachhaltigkeit ausgerichtet.
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Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.