Tulip Innovation und Sunwoda schließen Patentlizenzvereinbarung

12.06.2026

BUDAPEST, Ungarn und SHENZHEN, China, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Sunwoda Electronic (Sunwoda), ein weltweit führender Anbieter von Lithium-Ionen-Batterietechnologien und -lösungen, und Tulip Innovation (Tulip), die Lizenzagentur für Lithium-Ionen-Batteriepatente im Besitz von LG Energy Solution und Panasonic Energy, haben im Rahmen des Lithium-Ionen-Batterie-Lizenzprogramms von Tulip eine Patentlizenzvereinbarung geschlossen.

Im Anschluss an die Vereinbarung werden die Parteien die anhängigen Rechtsstreitigkeiten in Deutschland, China und Korea zurückziehen und damit alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Batterietechnologie von LG Energy Solution und Panasonic Energy für Sunwoda und den Kunden von Sunwoda beilegen. Die Vertragsbedingungen bleiben vertraulich.

Die Parteien betonten, dass die Beilegung der weltweiten Rechtsstreitigkeiten durch den Abschluss eines Lizenzvertrags im besten Interesse beider Parteien sowie ihrer jeweiligen Unternehmen, Kunden und Interessengruppen liege. Die Einigung beseitigt die Unsicherheit, die Beeinträchtigungen und die erheblichen Kosten, die mit einem fortgesetzten Rechtsstreit verbunden waren. 

Informationen zu Tulip Innovation

Tulip Innovation Kft., ein Unternehmen des Tulip-Konzerns, der sich auf Lizenzgeschäfte spezialisiert hat, leitet das Lithium-Ionen-Batterieprogramm von seinem Standort in Ungarn aus, dem Zentrum der europäischen Batterieproduktion. Alle Programme des Tulip-Konzerns basieren auf einem Team aus Lizenzierungsexperten mit jahrzehntelanger Erfahrung, einer einzigartigen Kombination aus starken Branchenkontakten sowie Fachwissen in der Verhandlung und Verwaltung von Patentlizenzen. Die Mission von Tulip besteht darin, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die patentierte Technologien einsetzen, um sicherzustellen, dass diese Zugang zu den soliden IP-Portfolios von Tulip haben. Weitere Informationen finden Sie unter, www.tulipinnovation.com und

Informationen zu Sunwoda Electronic

Sunwoda Electronic Co. Ltd wurde 1997 gegründet und 2011 an der Börse von Shenzhen notiert (Aktiencode: 300207). 2022 wurden erfolgreich Global Depositary Receipts (GDRs) an der SIX Swiss Exchange emittiert. Heute ist Sunwoda ein weltweit führendes Unternehmen in der Lithium-Ionen-Batterieindustrie.

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/tulip-innovation-und-sunwoda-schlieWen-patentlizenzvereinbarung-302799002.html

Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.