BOGOTÁ, Kolumbien, 14. August 2026 /PRNewswire/ -- Zoomlion Heavy Industry Science & Technology Co., Ltd. („Zoomlion") hat Bagger, Kompaktlader, Kräne und Hilfsgüter bereitgestellt, um die Rettungsmaßnahmen nach dem Erdbeben der Stärke 7,5 zu unterstützen, das Kolumbien am 10. August erschütterte.
Das Erdbeben, das sich um 7:34 Uhr Ortszeit im Westen Kolumbiens ereignete, ist das stärkste, das das Land seit Jahrzehnten erlebt hat. Nach Angaben des China Earthquake Networks Center lag die Tiefe des Bebens bei 80 Kilometern, das Epizentrum befand sich in der Nähe von San José del Palmar im nordwestlichen Departement Chocó.
Unmittelbar nach dem Erdbeben aktivierte Zoomlion seinen Notfallmechanismus. Die kolumbianische Tochtergesellschaft des Unternehmens koordinierte ihre Maßnahmen mit den lokalen Katastrophenschutzbehörden in Pereira und Cali – zwei der am stärksten betroffenen Städte – und nutzte ihre vor Ort vorhandenen Strukturen, um Personal und Hilfsgüter zum Epizentrum zu mobilisieren. Gleichzeitig entsandte das Unternehmen über Nacht fast 10 wichtige Rettungsmaschinen, darunter fünf Bagger und zwei Kompaktlader, sowie auf die eingesetzten Geräte und das Personal zugeschnittenes Material und Hilfsgüter in das Katastrophengebiet. Alle Geräte sind eingetroffen und werden nun für die Trümmerbeseitigung, die Wiederherstellung von Straßen sowie Such- und Rettungsmaßnahmen eingesetzt.
Die betroffenen Gebiete sind durch schwer beschädigte Straßen, weit verbreitete Trümmer und anhaltende Nachbeben gekennzeichnet, was die Rettungsmaßnahmen extrem erschwert. Unter der Leitung von geschulten Fachkräften werden die Bagger und Kompaktlader von Zoomlion systematisch eingesetzt, um schweres Trümmermaterial zu beseitigen, eingestürzte Gebäude zu durchbrechen, Rettungskorridore freizuräumen und gefährliche Situationen zu beurteilen – und so nach und nach Wege zu den Überlebenden zu erschließen.
Weitere Rettungsteams und Servicetechniker von Zoomlion treffen weiterhin in der betroffenen Region ein und werden unter der einheitlichen Koordination der lokalen Behörden an den Hilfsmaßnahmen teilnehmen. Die Servicetechniker bleiben vor Ort, um während der gesamten Rettungsmission umfassende Unterstützung für die Ausrüstung zu leisten.
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.