Adipositas bei Kindern: 3,6 Prozent bei Schuleingangsuntersuchung betroffen

10.03.2026


Mehr als eine Million Menschen in Bayern leiden unter krankhaftem Übergewicht, was das Gesundheitssystem des Freistaats erheblich belastet. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bezifferte die jährlichen Kosten für Adipositas auf geschätzte 197 Millionen Euro. Im Jahr 2024 waren rund 1,1 Millionen gesetzlich Versicherte von dieser chronischen Erkrankung betroffen, wie das Ministerium mitteilte.

Die Zahlen zeigen ein deutliches Bild in der Bevölkerung. Laut dem jüngsten Mikrozensus gelten etwa 15 Prozent der Erwachsenen in Bayern als stark übergewichtig, weitere 35 Prozent als übergewichtig. Seit 2009 ist dieser Anteil leicht angestiegen. Bei Kindern sind die Werte ebenfalls besorgniserregend: Bei der Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2023/24 wurden 3,6 Prozent der Kinder als stark übergewichtig eingestuft, weitere 4,9 Prozent als übergewichtig.

Adipositas bringt erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich. Die Erkrankung gilt als Risikofaktor für Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und bestimmte Krebsleiden. Zudem geht sie mit einem höheren Sterblichkeitsrisiko und einer reduzierten Lebenserwartung einher. Gesundheitsministerin Gerlach betonte, dass starkes Übergewicht nicht nur eine körperliche, sondern auch eine psychische Belastung für Betroffene darstellt.

Um der Entwicklung entgegenzuwirken, setzt die bayerische Regierung auf Prävention. Mit einem "Masterplan Prävention für Bayern" sollen Übergewicht und Adipositas verringert werden. Gerlach erklärte, dass ausreichend Bewegung und eine ausgewogene Ernährung bereits im frühen Kindesalter wichtig seien. Der Plan zielt darauf ab, die Gesundheitskosten zu senken und die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern.

UBS stellt sich gegen vollständige Kapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften

16.03.2026


Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.

Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.

UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.

Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.