Arbeitsmarktreform: Regierung will „Zwischenparken“ beim AMS massiv eindämmen

10.06.2026


Die Bundesregierung schnürt für das Doppelbudget 2027/28 ein umfassendes Sparpaket, das vor allem den Arbeitsmarkt und die Infrastruktur trifft. Nach einem Arbeitspapier der Koalitionsparteien, über das unter anderem „Kurier“, „Die Presse“ und die „Tiroler Tageszeitung“ berichtet haben, sollen sowohl das System der Arbeitslosenversicherung als auch der Rahmenplan für die ÖBB deutlich umgebaut werden. Das Budgetbegleitgesetz, das die entsprechenden Änderungen gesetzlich absichern soll, wird nach Angaben aus Verhandlungskreisen in den kommenden Tagen in Begutachtung geschickt. Im Finanzministerium verweist man auf laufende Gespräche, dementiert die bekannt gewordenen Eckpunkte aber nicht grundsätzlich.

Kern des arbeitsmarktpolitischen Teils ist ein härteres Vorgehen gegen das sogenannte „Zwischenparken“ von Beschäftigten beim AMS. Dabei kündigen vor allem Saisonbetriebe im Tourismus oder Unternehmen in der Baubranche ihre Mitarbeiter für wenige Wochen, um sie danach wieder einzustellen, während sie dazwischen Arbeitslosengeld beziehen. Künftig soll es bei einvernehmlichen Kündigungen eine vierwöchige Sperrfrist geben, bevor Arbeitslosengeld ausbezahlt wird: Zwei Wochen soll der Arbeitgeber weiter zahlen, für weitere zwei Wochen wäre überhaupt keine Leistung vorgesehen. Erst danach würde der Staat einspringen. Die Regierung rechnet damit, auf diese Weise rund 200 Millionen Euro pro Jahr einzusparen, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Last jeweils zur Hälfte tragen sollen.

Zusätzlich ist eine strukturelle Änderung bei der Arbeitslosenversicherung geplant: Die bisher nach Einkommensstufen gestaffelten Beiträge bis zu einem Bruttogehalt von 2.630 Euro monatlich sollen entfallen. Stattdessen soll ein einheitlicher Beitragssatz für alle Einkommen gelten. Laut Regierung wird damit die „Beitragsbasis verbreitert“ und „Mehrarbeit belohnt“. Für das Budget werden daraus Mehreinnahmen von 276 Millionen Euro im Jahr 2027 und 415 Millionen Euro ab 2028 erwartet. Parallel dazu sollen die AMS-Förderungen für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen deutlich reduziert werden: Statt derzeit rund 185 Millionen Euro pro Jahr aus den AMS-Landesstellen sind Kürzungen um 100 Millionen Euro vorgesehen.

Auch im Bereich der Verkehrsinfrastruktur setzt die Koalition auf Konsolidierung. Im ÖBB-Rahmenplan sind laut dem Arbeitspapier „gröbere Einsparungen“ vorgesehen. Durch Kürzungen und Effizienzmaßnahmen im Zuge einer geplanten Reform der ÖBB-Holding rechnet die Regierung 2027 mit einem Konsolidierungsbeitrag von 55 Millionen Euro, der 2028 auf 285 Millionen Euro anwachsen soll. Nach Informationen der „Tiroler Tageszeitung“ könnte das zweite Teilstück der Unterinntalbahn zwischen Radfeld und Kufstein/Schaftenau verschoben werden und damit vorerst dem Sparstift zum Opfer fallen. Das Projekt gilt als zentrale Zulaufstrecke für den Brennerbasistunnel. Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) reagierte kritisch und warnte, die Bundesregierung riskiere damit eine „Bankrott-Erklärung in der Transitpolitik“, zumal sich auch auf deutscher Seite die notwendigen Zulaufstrecken verzögern.

Über die Arbeitsmarkt- und Verkehrspolitik hinaus sollen auch Landwirte einen Beitrag zum Budgetkurs leisten; Details dazu werden im Umfeld des Budgetbegleitgesetzes erwartet. Insgesamt verfolgt die Bundesregierung mit dem Doppelbudget das Ziel, über Beitragserhöhungen, Leistungskürzungen und verschobene Investitionen zusätzliche Spielräume im Finanzrahmen zu schaffen. Die genaue Ausgestaltung bleibt Gegenstand laufender Verhandlungen, doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Kombination aus restriktiverem AMS-Zugang, breiterer Beitragsbasis und geringeren Fördersummen für Infrastruktur- und Beschäftigungsprogramme breite wirtschaftliche und politische Debatten auslösen dürfte.

Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026


Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.