
Die seit Jahren leerstehende Goebbels-Villa am Bogensee nördlich von Berlin könnte nach dem Willen einer internationalen Organisation gegen Extremismus zu einem Zentrum im Kampf gegen Antisemitismus und Hass im Internet werden. Das Counter Extremism Project (CEP) mit Hauptsitz in New York hat der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ein entsprechendes Konzept vorgelegt, wie CEP-Geschäftsführer Hans-Jakob Schindler der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Organisation wolle auf dem Gelände in der Gemeinde Wandlitz ein zusätzliches Standbein aufbauen und den historisch belasteten Ort für Bildungs- und Aufklärungsarbeit nutzen.
Über die Zukunft des Areals, zu dem die frühere Villa des NS-Propagandaministers Joseph Goebbels und zu DDR-Zeiten die Hochschule der Freien Deutschen Jugend (FDJ) gehörten, wird seit Langem diskutiert. Eigentümer ist das Land Berlin, das das Gelände seit dem Jahr 2000 ungenutzt lässt; die Gebäude verfallen zusehends. Im vergangenen Sommer hatte die Berliner Finanzverwaltung angekündigt, 13 Bewerberinnen und Bewerber für eine künftige Nutzung genauer zu prüfen. Vor wenigen Monaten wurde zudem bekannt, dass auch die Bundeswehr das Areal als möglichen Standort in Betracht zieht.
Das CEP will sich nach eigenen Angaben ausschließlich auf das denkmalgeschützte frühere Goebbels-Landhaus konzentrieren. "Die können wir ohne Probleme renovieren", sagte Schindler. Unterstützt wird das Vorhaben demnach von dem international renommierten Architekten Daniel Libeskind, der nach Angaben der Organisation bereit ist, einen Umbau zu begleiten. Ein Nutzungskonzept sei der BIM bereits vor mehr als einem Jahr übermittelt worden. Ziel ist es, das Gebäude zu einem Ort zu machen, an dem Strategien gegen Antisemitismus und extremistische Hetze im Netz entwickelt und vermittelt werden.
Ob und wann das Projekt realisiert werden kann, ist offen. Das Land Berlin prüft weiterhin verschiedene Optionen für das historische Areal am Bogensee. Zwischen sicherheitspolitischen Überlegungen, etwa der möglichen Nutzung durch die Bundeswehr, und zivilgesellschaftlichen Konzepten wie dem des CEP steht die Liegenschaft exemplarisch für den Umgang mit NS-belasteten Orten in Deutschland: Zwischen Verfall, Vermarktung und erinnerungspolitischer Aufarbeitung muss eine langfristige Entscheidung getroffen werden.

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.