
Im baden-württembergischen Landtag deutet alles darauf hin, dass die Abgeordneten ab Juli mehr Geld erhalten – und das ausgerechnet in einer Phase, in der im Bund auf eine Diätenerhöhung verzichtet wird. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wollen CDU, Grüne und SPD an dem seit Jahren etablierten Mechanismus festhalten, der die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge an die Lohnentwicklung im Südwesten koppelt. Die geplante Fortführung des Systems kommt trotz schwacher Konjunktur und anhaltender Spardebatten auf Bundes- und Landesebene.
Über den entsprechenden Antrag soll der Landtag am Mittwoch abstimmen. Beobachter rechnen mit einer klaren Mehrheit: Neben den Regierungsfraktionen von Grünen und CDU will auch die oppositionelle SPD zustimmen. Die AfD hingegen fordert, in diesem Jahr auf eine Anpassung vollständig zu verzichten. Ihr Vorstoß dürfte jedoch mangels Unterstützung der anderen Fraktionen scheitern. Damit würde der automatische Anpassungsmechanismus, der sowohl Erhöhungen als auch Senkungen vorsieht, in der neuen Legislaturperiode fortgeschrieben.
Die Diäten im Südwesten orientieren sich seit 2005 an der allgemeinen Einkommens- und Kostenentwicklung in Baden-Württemberg. Zu Beginn jeder Wahlperiode entscheiden die Abgeordneten, ob das sogenannte Indexierungsverfahren weiter gelten soll. In der Vergangenheit haben die Parlamentarier in Krisenzeiten bereits Ausnahmen gemacht: 2020 nahmen sie eine Nullrunde hin, 2021 wurden die Bezüge abgesenkt. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 kam es dann wieder zu Anhebungen.
Zuletzt stieg die steuerpflichtige Grundentschädigung zum 1. Juli des vergangenen Jahres um 5 Prozent auf 9.322 Euro im Monat. Parallel erhöhte sich die Kostenpauschale, mit der etwa Wahlkreisarbeit und Bürobetrieb finanziert werden, auf 2.738 Euro. Der Vorsorgebeitrag für die Altersversorgung der Abgeordneten kletterte auf 2.169 Euro. Befürworter des Systems verweisen darauf, dass das Verfahren politische Einflussnahme auf die eigenen Bezüge begrenzen und Diätendebatten entpolitisieren soll. Kritiker dürften angesichts der wirtschaftlichen Lage dennoch die Frage stellen, ob eine erneute Anpassung zum jetzigen Zeitpunkt ein vermittelbares Signal an die Öffentlichkeit ist.

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.