
Im Berliner Abgeordnetenhaus hat der Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus seine Arbeit aufgenommen. Der Ausschuss wurde auf Antrag von Grünen und Linken eingesetzt, die Vorwürfe gegen den früheren Kultursenator Joe Chialo (CDU) und seine Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) erheben. Ihnen wird vorgeworfen, Fördermittel nach unklaren Kriterien und auf Druck aus der CDU-Fraktion vergeben zu haben.
Bei Linken und Grünen hat sich nach ersten Zeugenvernehmungen der Verdacht auf eine unzulässige politische Einflussnahme erhärtet. Die Ausschussvorsitzende Manuela Schmidt (Linke) erklärte bei einer ersten Zwischenbilanz, dass bereits die Vernehmung der ersten Zeugen deutlich gemacht habe, dass es einen unbotmäßigen Eingriff in Entscheidungsprozesse der Kulturverwaltung gegeben habe. Daniel Wesener von den Grünen ergänzte, die von seiner Fraktion bereits im Herbst erhobenen Vorwürfe hätten sich vollständig bestätigt.
Die CDU sieht die Vorwürfe hingegen anders. Der CDU-Abgeordnete Stephan Lenz betonte, ein bewusster Rechtsbruch könne nicht unterstellt werden. Er wies darauf hin, dass das Ausüben von Druck durch die Politik vom Grundsatz her deren Aufgabe sei. Wenn ein Parlament Geld zur Verfügung stelle, habe es ein Interesse daran, dass es für den festgesetzten Zweck verwendet werde.
Der Untersuchungsausschuss plant nun, weitere Zeugen aus der Kulturverwaltung zu vernehmen. Nach dem Auftakt der Befragungen sollen diesmal die Vorgesetzten der bisherigen Befragten im Abgeordnetenhaus vernommen werden. Ob tatsächlich ein Rechtsbruch vorliegt, muss nach Angaben der Ausschussvorsitzenden noch geklärt werden. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Frage, ob bei der Vergabe der Fördergelder für Antisemitismus-Projekte zu viel politischer Druck ausgeübt wurde.

Der Aargauer Nationalrat und Co-Präsident der SP Schweiz, Cédric Wermuth, will 2027 erneut für den Nationalrat kandidieren – und stösst damit in seiner eigenen Kantonalpartei abermals an die formelle Grenze der Amtszeitbeschränkung. Seit 2011 sitzt der 40-Jährige im Bundesparlament und befindet sich derzeit in seiner vierten Amtszeit. Die SP Aargau sieht in ihren Statuten jedoch vor, dass Mandate auf kantonaler und eidgenössischer Ebene nach zwölf Jahren nur weitergeführt werden können, wenn die Delegierten mit einer Zweidrittelmehrheit eine erneute Nomination beschliessen.
Die Geschäftsleitung der SP Aargau empfiehlt den Delegierten nun, Wermuth ein weiteres Mal zu nominieren und dafür eine vorgezogene Entscheidung zu treffen. Wie die Kantonalpartei mitteilte, soll der Parteitag am 25. April über die Kandidatur befinden. Die Parteiführung argumentiert, die Kombination aus Nationalratsmandat und Co-Präsidium der SP Schweiz sei «politisch besonders wertvoll». Eine frühzeitige Klärung schaffe Planungssicherheit für anstehende politische Weichenstellungen.
Für Wermuth ist es nicht die erste Konfrontation mit der hausinternen Amtszeitlimite. Bereits vor den eidgenössischen Wahlen 2023 musste der Parteitag die Hürde der Statuten nehmen. Damals sprachen sich die Delegierten laut Angaben der Kantonalpartei einstimmig für eine Aufhebung der Amtszeitbeschränkung im konkreten Fall aus und ermöglichten ihm damit die erneute Kandidatur. Die SP Aargau betont zugleich, sie stehe grundsätzlich klar hinter der Zweidrittelanforderung nach zwölf Jahren, weil diese eine starke Verankerung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in der Parteibasis sicherstelle.
Der Entscheid über Wermuths politische Zukunft im Nationalrat ist eng verknüpft mit seiner Rolle an der Spitze der Bundespartei. Nach Angaben der SP Aargau will der Co-Präsident im kommenden Herbst erneut für das Co-Präsidium der SP Schweiz antreten. Dafür soll früh feststehen, ob er 2027 wieder als Nationalratskandidat aus dem Aargau ins Rennen gehen kann. Über die Frage, ob für den prominenten Sozialdemokraten ein weiteres Mal eine Ausnahme von der kantonalen Amtszeitregel gemacht wird, entscheiden nun die Delegierten – und damit auch darüber, wie streng die SP Aargau ihre eigenen Vorgaben im Spannungsfeld von Kontinuität und Erneuerung auslegt.