BKA-Chef Münch dringt auf digitale Souveränität bei Ermittlungs-IT

14.03.2026


Zum 75. Jahrestag des Bundeskriminalamts (BKA) stellt Präsident Holger Münch die IT-Strategie der Behörde unter das Leitmotiv der digitalen Souveränität. Das Amt wolle vorhandene Daten für Ermittlungen deutlich besser nutzbar machen, ohne sich dabei in die Abhängigkeit einzelner ausländischer IT-Anbieter zu begeben, sagte Münch der Deutschen Presse-Agentur. In einer Zeit, in der Abhängigkeiten gezielt ausgenutzt werden könnten, müsse genauer geprüft werden, welche Produkte man einkauft und welche Fähigkeiten im eigenen Haus aufgebaut werden, so der BKA-Chef.

Im Zentrum steht für Münch nicht nur die Hoheit über die eigenen Daten, sondern auch die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit von Herstellern. Als Risiko nennt er etwa drastische Erhöhungen von Lizenzgebühren. IT-Fachleute verweisen darüber hinaus auf die wachsende Sorge, politischer Druck könne sich eines Tages in Form gesperrter Zugänge zu Daten oder sogar einer Fernabschaltung von Software durch US-Anbieter äußern. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage, wie Ermittlungsbehörden ihre technischen Grundlagen gestalten, an strategischer Bedeutung.

Ein prominentes Beispiel für die Debatte ist der US-Anbieter Palantir. Dessen Analyseplattform "Gotham" wird bereits in mehreren Bundesländern eingesetzt, darunter Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Der Hersteller betont, die Datenhoheit verbleibe vollständig bei den jeweiligen Polizeibehörden. Auf Bundesebene signalisiert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) jedoch nach Darstellung Münchs derzeit kaum Bereitschaft, diese Software für die Bundessicherheitsbehörden zu nutzen. Damit rückt ein eigenständiger Ansatz in den Fokus, der nicht auf eine einzige Komplettlösung setzt.

Münch beschreibt als Zielbild eine IT-Landschaft, die aus verschiedenen Modulen unterschiedlicher Entwickler besteht. Kernstück soll eine Datenintegrationsschicht sein, die das BKA am Markt einkauft. Auf dieser Ebene sollen dann unterschiedliche Analysewerkzeuge laufen – teils bereits vorhandene Systeme, teils Eigenentwicklungen und ergänzend zugekaufte Tools. Erst eine solche Architektur ermögliche es, bislang getrennt vorliegende Informationen aus verschiedenen „Töpfen“ gemeinsam auszuwerten und für operative Ermittlungen nutzbar zu machen. Für die Strafverfolger geht es damit um mehr als reine Effizienzgewinne: Die technische Infrastruktur wird zum zentralen Baustein, um Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Behörde langfristig zu sichern.

Amtszeitlimite im Fokus: Cédric Wermuth braucht wieder grünes Licht der Basis

15.03.2026


Der Aargauer Nationalrat und Co-Präsident der SP Schweiz, Cédric Wermuth, will 2027 erneut für den Nationalrat kandidieren – und stösst damit in seiner eigenen Kantonalpartei abermals an die formelle Grenze der Amtszeitbeschränkung. Seit 2011 sitzt der 40-Jährige im Bundesparlament und befindet sich derzeit in seiner vierten Amtszeit. Die SP Aargau sieht in ihren Statuten jedoch vor, dass Mandate auf kantonaler und eidgenössischer Ebene nach zwölf Jahren nur weitergeführt werden können, wenn die Delegierten mit einer Zweidrittelmehrheit eine erneute Nomination beschliessen.

Die Geschäftsleitung der SP Aargau empfiehlt den Delegierten nun, Wermuth ein weiteres Mal zu nominieren und dafür eine vorgezogene Entscheidung zu treffen. Wie die Kantonalpartei mitteilte, soll der Parteitag am 25. April über die Kandidatur befinden. Die Parteiführung argumentiert, die Kombination aus Nationalratsmandat und Co-Präsidium der SP Schweiz sei «politisch besonders wertvoll». Eine frühzeitige Klärung schaffe Planungssicherheit für anstehende politische Weichenstellungen.

Für Wermuth ist es nicht die erste Konfrontation mit der hausinternen Amtszeitlimite. Bereits vor den eidgenössischen Wahlen 2023 musste der Parteitag die Hürde der Statuten nehmen. Damals sprachen sich die Delegierten laut Angaben der Kantonalpartei einstimmig für eine Aufhebung der Amtszeitbeschränkung im konkreten Fall aus und ermöglichten ihm damit die erneute Kandidatur. Die SP Aargau betont zugleich, sie stehe grundsätzlich klar hinter der Zweidrittelanforderung nach zwölf Jahren, weil diese eine starke Verankerung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in der Parteibasis sicherstelle.

Der Entscheid über Wermuths politische Zukunft im Nationalrat ist eng verknüpft mit seiner Rolle an der Spitze der Bundespartei. Nach Angaben der SP Aargau will der Co-Präsident im kommenden Herbst erneut für das Co-Präsidium der SP Schweiz antreten. Dafür soll früh feststehen, ob er 2027 wieder als Nationalratskandidat aus dem Aargau ins Rennen gehen kann. Über die Frage, ob für den prominenten Sozialdemokraten ein weiteres Mal eine Ausnahme von der kantonalen Amtszeitregel gemacht wird, entscheiden nun die Delegierten – und damit auch darüber, wie streng die SP Aargau ihre eigenen Vorgaben im Spannungsfeld von Kontinuität und Erneuerung auslegt.