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Die Aktionäre der Bossard Holding AG setzen weiter auf Verlässlichkeit bei der Ausschüttung: Die Generalversammlung des Innerschweizer Verbindungstechnik-Spezialisten hat am 10. April 2026 eine unveränderte Dividende von 3.90 Franken je Aktie für das Geschäftsjahr 2025 beschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt der Betrag pro Titel damit stabil, während sich die gesamte Ausschüttungssumme dennoch leicht verringert. Bossard zahlt insgesamt 30.06 Millionen Franken an seine Anteilseigner aus – ein Rückgang um 2.43 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Am Tag der Hauptversammlung schloss die Bossard-Aktie an der SIX Swiss Exchange bei 156.00 Franken. Seit Montag wird das Papier ex Dividende gehandelt, was optisch zu teils deutlichen Kursabschlägen führen kann, ohne dass sich an den fundamentalen Daten unmittelbar etwas ändert. Auf Basis des beschlossenen Ausschüttungsbetrags ergibt sich für 2025 eine Dividendenrendite von 2.49 Prozent. Damit ist die Rendite höher als im Vorjahr, als sie 2.04 Prozent betrug – ein Effekt, der auch auf den gefallenen Aktienkurs zurückzuführen ist.
Die Kursentwicklung der vergangenen Jahre fällt für Investoren ernüchternd aus: Auf Drei-Jahres-Sicht hat die Bossard-Aktie rund 33.05 Prozent an Wert eingebüsst. Einschliesslich Dividenden summiert sich die tatsächliche Rendite auf minus 30.33 Prozent und liegt damit leicht über der reinen Kursentwicklung, bleibt aber deutlich im negativen Bereich. An der Börse kommt das Unternehmen derzeit auf eine Marktkapitalisierung von 1.202 Milliarden Franken. Auf Basis der aktuellen Bewertung weist Bossard ein Kurs-Gewinn-Verhältnis von 16.79 auf.
Operativ bleibt der Blick auf den Geschäftsverlauf gerichtet. Das Unternehmen hat für den 10. April eine Ad-hoc-Mitteilung zum Umsatz im ersten Quartal 2026 nach Richtlinie Art. 53 des Kotierungsreglements veröffentlicht. Details sind über die Investor-Relations-Seite von Bossard abrufbar. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte die Gruppe einen Umsatz von 1.069 Milliarden Franken. Parallel dazu signalisieren Analysten Vertrauen in die Ausschüttungsfähigkeit: Laut FactSet-Prognosen dürfte die Dividende für 2026 auf 4.25 Franken steigen, was einer geschätzten Dividendenrendite von 2.71 Prozent entspräche.
Mit der Kombination aus stabiler Dividende, moderater Bewertung und schwacher historischer Kursbilanz positioniert sich Bossard als klassischer Qualitätswert mit Ertragsfokus, dessen weitere Entwicklung eng von der Nachfrage im Industrie- und Fertigungssektor abhängen dürfte. Wie stark sich der jüngste Quartalsumsatz und das konjunkturelle Umfeld auf Margen und Ausschüttungspolitik auswirken, werden die kommenden Berichtsperioden zeigen.

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.