Bundesbank erwartet auch 2026 Jahresfehlbetrag

10.03.2026


Die Bundesbank hat für das Jahr 2025 einen Jahresfehlbetrag von 8,6 Milliarden Euro ausgewiesen. Damit schreibt die deutsche Notenbank zum zweiten Mal in Folge rote Zahlen. Der Verlust stellt den zweithöchsten Fehlbetrag in der Geschichte der Bundesbank dar. Im Vergleich zum Rekordminus von mehr als 19 Milliarden Euro im Jahr 2024 hat sich der Verlust jedoch mehr als halbiert. Bundesbank-Präsident Joachim Nagel betonte bei der Bilanzvorlage in Frankfurt, dass sich die finanzielle Belastung der Notenbank abschwächt.

Infolge des erneuten Verlusts fällt eine Gewinnüberweisung der Bundesbank an den Bund zum sechsten Mal in Folge aus. Das Bundesfinanzministerium hatte jahrelang mit einer jährlichen Ausschüttung von 2,5 Milliarden Euro kalkuliert. Die letzte Gewinnüberweisung erfolgte im Jahr 2019, als der damalige Finanzminister Olaf Scholz 5,85 Milliarden Euro verbuchen konnte – die höchste Summe seit der Finanzkrise. Nagel hatte bereits vor einem Jahr gewarnt, dass Gewinnausschüttungen an den Bund auf längere Sicht nicht zu erwarten seien.

Die Milliardenverluste der Bundesbank sind eine direkte Folge der Geldpolitik im Euroraum. Hauptgrund ist, dass die Zinsausgaben der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank (EZB) für Gelder, die Geschäftsbanken bei ihr parken, deutlich höher sind als die Zinseinnahmen aus dem umfangreichen Bestand an Anleihen. Diese Anleihen wurden im Auftrag der EZB gekauft, als die Zinsen noch sehr niedrig waren. Die anschließenden Zinserhöhungen der EZB zur Inflationsbekämpfung ab 2022 führten zu dieser Schieflage. Der gesamte Bilanzverlust der Bundesbank, der sich aus dem Verlustvortrag und dem aktuellen Jahresfehlbetrag ergibt, beläuft sich nun auf 27,8 Milliarden Euro.

Bundesbank-Präsident Nagel zeigte sich dennoch zuversichtlich. "Wir haben zwar weiter finanzielle Belastungen zu tragen, sie lassen aber nach", sagte er. Aus heutiger Sicht dürfte sich diese positive Entwicklung fortsetzen. Allerdings werde die Bundesbank auch im laufenden Jahr 2026 erneut einen Jahresfehlbetrag ausweisen. Künftige Jahresüberschüsse sollen genutzt werden, um den aufgelaufenen Bilanzverlust aus eigener Kraft abzubauen und die notwendige Risikovorsorge wieder aufzubauen. Nagel betonte, dass die Bundesbank trotz des Bilanzverlusts ihre Aufgaben vollumfänglich erfüllen könne und über eine solide Bilanz verfüge.

Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.