Deutsches Investorengremium wirbt für 15-Milliarden-Schub für Start-ups

10.06.2026


Mit einem gemeinsamen Vorstoß drängen 24 Fonds und Investoren auf einen grundlegenden Kurswechsel in der Finanzierung junger Unternehmen in Deutschland. Unter dem Dach des neu gegründeten "German Venture and Growth Forum" werben sie mit Rückendeckung der Bundesregierung um große Vermögensverwalter und Kapitalanleger. Ihr Ziel: jährlich 15 Milliarden Euro zusätzliches Risikokapital für wachstumsstarke Start-ups zu mobilisieren, um die schwächelnde Konjunktur wieder in Fahrt zu bringen. Ein entsprechendes Strategiepapier soll am Montag in Berlin im Beisein von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgestellt werden.

Die Initiatoren verweisen auf die Entwicklung in den USA, deren Wirtschaftswachstum das der Europäischen Union in den vergangenen 25 Jahren deutlich hinter sich gelassen hat. Viele der heute hoch bewerteten und profitablen US-Technologiekonzerne sind ursprünglich aus Start-ups hervorgegangen, die in ihren frühen Jahren von Risikokapitalgebern getragen wurden. Nach Ansicht der Fonds hat Europa hier einen strukturellen Rückstand aufgebaut, weil es in entscheidenden Wachstumsphasen an langfristig orientiertem Kapital fehlt.

Tech-Investor Alexander Kudlich, einer der prominenten Köpfe hinter der Initiative, führt die wachsende Wirtschaftslücke zwischen den USA und Europa zu einem großen Teil auf diesen Mangel an Wachstumskapital zurück. Die Fonds verweisen auf Schätzungen, wonach Start-ups in Europa bei ausreichender Kapitalausstattung Millionen neuer Arbeitsplätze schaffen und eine kumulierte Unternehmensbewertung von mehr als drei Billionen Dollar erreichen könnten. Deutschland verfüge zwar über eine Reihe hoffnungsvoller Jungunternehmen und innovative Technologien, vielen von ihnen gehe jedoch nach einigen Jahren schlicht das Geld aus.

Das Bündnis adressiert damit ein Problem, das in der deutschen Wirtschaftspolitik seit Langem bekannt ist. Für die Gründungsphase stehen häufig staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Doch der Weg von einem jungen Tech-Unternehmen hin zu einem profitablen Großbetrieb dauert oft viele Jahre, in denen Verluste anfallen und klassisches Bankkreditgeschäft kaum greift – nicht zuletzt, weil Institute nur begrenzt Risiken eingehen dürfen. Wagniskapitalgeber, die diese Phase überbrücken könnten, sind nach Einschätzung des Forums in Deutschland nach wie vor zu selten, mit Ausnahme einzelner Bereiche wie Rüstungs-Start-ups, die aktuell leichter Investoren finden. Das Forum setzt deshalb darauf, große institutionelle Anleger stärker für diese Anlageklasse zu gewinnen und so die Finanzierungslücke in allen Wachstumsphasen schnell skalierender Tech-Firmen zu schließen.

Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026


Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.