Digitale Vignette und höhere Tarife treiben Gewinn der Asfinag auf 840 Millionen Euro

30.04.2026


Die staatliche Autobahnholding Asfinag hat 2025 einen Überschuss von 840 Millionen Euro erwirtschaftet und damit wieder das Ergebnisniveau von 2023 erreicht. Treiber des Gewinnanstiegs waren vor allem höhere Mauteinnahmen, die im Jahresvergleich um 8,2 Prozent auf rund 2,7 Milliarden Euro zulegten. Trotz des Gewinnsprungs blieb die Verkehrsentwicklung auf Österreichs Schnellstraßen und Autobahnen weitgehend stabil: Die Gesamtfahrleistung von Pkw und Lkw erhöhte sich laut Vorstandsdirektor Herbert Kasser lediglich um 0,3 Prozent auf rund 33 Milliarden Kilometer.

Besonders kräftig wuchsen die Erlöse aus der Strecken- und Schwerverkehrsmaut. Die Einnahmen aus der Streckenmaut legten um 11,6 Prozent auf 263 Millionen Euro zu. Der Schwerverkehr brachte knapp 1,8 Milliarden Euro ein – ein Plus von 7,9 Prozent gegenüber 2024. Die klassische Autobahnvignette steuerte 655 Millionen Euro bei, 7,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Eine wichtige Rolle spielten dabei Preisanpassungen: Die Pkw-Jahresvignette verteuerte sich 2025 um 7,7 Prozent auf 103,80 Euro. Insgesamt konnte der Überschuss damit um 14,4 Prozent gesteigert und der Ergebnisrückgang des Jahres 2024, als der Gewinn bei 734 Millionen Euro lag, wieder ausgeglichen werden.

Finanziell stärkte die Asfinag ihre Eigenkapitalbasis, während sich zugleich die Verschuldung erhöhte. Die Eigenkapitalquote stieg 2025 um einen Prozentpunkt auf 48 Prozent. Gleichzeitig wuchsen die Netto-Schulden um 180 Millionen Euro auf 10,74 Milliarden Euro. Die öffentliche Hand profitierte mehrfach: Rund 251 Millionen Euro flossen als Steuern an den Staat, nach 219 Millionen Euro im Jahr zuvor. Zusätzlich überwies die Asfinag 305 Millionen Euro als Dividende an den Bund, rund 20 Prozent mehr als 2024. Laut ÖAMTC summieren sich die Dividenden seit 2011 auf rund 2,5 Milliarden Euro; ohne diese Ausschüttungen wären die Schulden der Autobahngesellschaft nach Berechnungen des Mobilitätsclubs um etwa ein Fünftel niedriger.

Strategisch stellt die Asfinag ihr System der Mauterhebung weiter auf digital um und plant hohe Investitionen in die Infrastruktur. Ab 2027 wird es die Vignette nur noch in digitaler Form geben. Schon jetzt kann sie an rund 3.500 Vertriebspunkten sowie an 100 Automaten an 34 Standorten erworben werden; im laufenden Jahr soll das Vertriebsnetz um 10 bis 15 Automaten und etwa 1.000 zusätzliche Verkaufspunkte erweitert werden. Kundinnen und Kunden erhalten anstelle der bisherigen Klebevignette eine Bestätigung, wobei das Kfz-Kennzeichen beim Kauf registriert wird. Bis 2031 will die Asfinag insgesamt 12,5 Milliarden Euro in das heimische Autobahn- und Schnellstraßennetz investieren, rund 62 Prozent davon in Erhalt und Sanierung der bestehenden Infrastruktur.

Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026


Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.