Flughafen Düsseldorf wird Standort eines neuen Asylgrenzzentrums

10.06.2026


Nordrhein-Westfalen richtet im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ein neues Asylzentrum am Flughafen Düsseldorf ein. Auf dem Gelände des Airports soll bis Mitte 2028 ein Neubau für sogenannte Asylgrenzverfahren entstehen. In der Einrichtung werden 50 bis 60 Plätze geschaffen – ein Teil der bundesweit insgesamt 374 vorgesehenen Kapazitäten. Das Zentrum ist für Menschen vorgesehen, die über Flughäfen in NRW einreisen und aus Staaten mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent stammen. Laut Landesregierung zählen dazu unter anderem Georgien, Moldau, Albanien, Serbien und Kosovo.

Die Einrichtung wird als geschlossene Unterbringung geführt, soll nach Angaben von NRW-Flüchtlingsministerin Verena Schäffer allerdings keine Haftanstalt sein. Den Bewohnerinnen und Bewohnern werde Bewegungsfreiheit innerhalb des Gebäudes und auf den Außenflächen gewährt, betonte die Grünen-Politikerin. Vorgesehen sind zudem Freizeitangebote und Betreuungsstrukturen, auch für Familien mit Kindern. Während des laufenden Verfahrens dürfen die Menschen das Gelände grundsätzlich nicht selbstständig verlassen; Ausnahmen sind etwa begleitete Termine bei Ärzten oder vor Gericht.

Die Aufenthaltsdauer in dem neuen Zentrum ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Die Verfahren folgen der Logik der Asylgrenzverfahren, bei denen rechtlich von einer sogenannten „Fiktion der Nicht-Einreise“ ausgegangen wird. Nach einem beschleunigten Asylverfahren hat die Bundespolizei bis zu drei Monate Zeit, abgelehnte Antragsteller zurückzuführen. Die Landesregierung in Düsseldorf verweist darauf, dass Nordrhein-Westfalen damit „sauber, professionell und schnell“ die neuen EU-Vorgaben umsetze. Bundesweit sind insgesamt sechs solcher Asylgrenzzentren an Flughäfen geplant; eines davon entsteht nun in NRW.

Um die EU-Regeln bereits früher anwenden zu können, plant das Land eine Übergangslösung in Ratingen. In einer derzeit leerstehenden zentralen Unterbringungseinrichtung soll voraussichtlich Anfang 2027 ein temporäres Asylgrenzzentrum den Betrieb aufnehmen, bevor der Neubau am Flughafen Düsseldorf fertiggestellt ist. Nach Angaben des Landes sei dort eine „menschenwürdige Unterbringung“ möglich. Die Finanzierung der Einrichtungen übernimmt der Bund.

Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026


Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.