
Der Touring Club Schweiz (TCS) fährt zum G7-Gipfel in Genf einen Sondereinsatz. Wegen umfassender Sicherheits- und Verkehrsmassnahmen im Kanton Genf, die zu erheblichen Einschränkungen führen, hat die Organisation ihre Rettungs-, Pannenhilfe- und Assistance-Dienste deutlich verstärkt. Ziel ist, die Versorgung der Bevölkerung auch während des internationalen Spitzentreffens ohne Qualitätseinbussen sicherzustellen und gleichzeitig die offiziellen Sicherheits- und Rettungsdispositive zu stützen.
Im Zentrum der Massnahmen steht TCS Ambulance Genève: Für die Dauer des Gipfels wurde der Personalbestand um 30 Prozent erhöht. Nach Angaben des TCS sollen Patientinnen und Patienten damit in der gleichen Qualität und mit den gleichen Reaktionszeiten versorgt werden wie während des übrigen Jahres – trotz der erwarteten Mehrbelastung der Rettungsdienste. Zusätzlich stellt TCS Ambulance Genève eigene Sicherheitsressourcen speziell für den G7-Gipfel bereit, um auf unterschiedliche Szenarien vorbereitet zu sein.
Neben dem Ambulanzdienst wurde auch die TCS-Patrouille ausgebaut. Die zusätzlichen Pannenhelfer sollen insbesondere bei Fahrzeugpannen und -bergungen einspringen, um den Verkehr in einem Umfeld mit zahlreichen Sperrungen und Umleitungen möglichst rasch wieder zum Fliessen zu bringen. Parallel dazu bleiben die Teams des ETI-Schutzbriefs voll einsatzbereit, damit Mitglieder im In- und grenznahen Ausland weiterhin auf Assistance-Leistungen zurückgreifen können.
Für den TCS steht beim Einsatz rund um den G7-Gipfel nach eigenen Angaben die Aufrechterhaltung des gewohnten Dienstleistungsniveaus im Vordergrund. „Als Organisation im Bereich der Notfalldienste ist der TCS verpflichtet, auf eine aussergewöhnliche Situation zu reagieren und seine Dienstleistungen für die Bevölkerung sicherzustellen“, wird Generaldirektor Jürg Wittwer zitiert. Zugleich will der Club mit den zusätzlichen Kapazitäten dazu beitragen, die staatlichen Sicherheits- und Rettungskräfte in einem Zeitraum mit hoher Beanspruchung zu entlasten.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.