Galeria-Eigentümer fordert stringenteres Warenmanagement und klare Sortimente

08.10.2026


Der Miteigentümer der insolventen Warenhauskette Galeria, Bernd Beetz, hat die Geschäftsführung um Tilo Hellenbock für den jüngsten Insolvenzantrag scharf kritisiert und einen schnellen Umbau des Unternehmens gefordert. Die Insolvenz sei seiner Ansicht nach grundsätzlich vermeidbar gewesen, sagte Beetz der „Bild“-Zeitung. Die Gesellschafter hätten Galeria „in einer schwierigen Lage“ übernommen und viel Zeit, Energie sowie eigenes Kapital investiert, um dem Unternehmen eine Zukunft zu sichern.

Nach Einschätzung von Beetz ist der entscheidende Fehler darin zu sehen, dass die notwendige Transformation nicht entschlossen genug vorangetrieben worden sei. Es hätte einer deutlich schnelleren und konsequenteren Neuausrichtung bedurft. Zentral seien dabei „insbesondere ein stringentes Warenmanagement, eine klare Sortimentsstrategie und eine deutlich stärkere Kundenorientierung“, betonte der Miteigentümer. Nur so könne ein Warenhaus in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Umfeld bestehen.

Trotz der angespannten Lage äußerte sich Beetz grundsätzlich zuversichtlich über die Zukunft des Warenhausmodells. „Ein Warenhaus kann auch heute erfolgreich sein – aber nur, wenn es sich deutlich vom Wettbewerb abhebt und operativ exzellent geführt wird“, sagte er. Vor diesem Hintergrund sieht er nun vor allem die Führungsebene gefordert. Personelle Entscheidungen müssten aus seiner Sicht danach getroffen werden, wer das größte Vertrauen bei Gläubigern, Mitarbeitern, Lieferanten und möglichen Investoren genieße. „Es geht nicht um einzelne Personen, sondern darum, die bestmögliche Führung für die nächste Phase sicherzustellen“, so Beetz.

Galeria hatte jüngst beim Amtsgericht Düsseldorf erneut die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Für den Warenhauskonzern ist es nach 2020, 2022 und 2024 bereits der vierte Insolvenzantrag innerhalb von sechs Jahren. Der Geschäftsbetrieb in den verbliebenen 83 Filialen soll vorerst weiterlaufen. Infolge der früheren Insolvenzverfahren waren bereits zahlreiche Häuser geschlossen worden; die Gläubiger verzichteten dabei auf Forderungen in Milliardenhöhe. Vor diesem Hintergrund erhöhen die jüngsten Forderungen von Beetz nach einer klaren Strategie und einer straffer geführten operativen Umsetzung den Druck auf das Management, nun zügig belastbare Weichen für die Zukunft des Traditionsunternehmens zu stellen.

Trump-Besuch in Davos: Ermittler prüfen angebliche Mordpläne, Verfahren wird gestoppt

08.10.2026


Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.

Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.

Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.

Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.