Gerichtsprozess um NS-Devotionalien und Todesanzeige

11.03.2026


René Schimanek, ehemaliger Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) und aktuell FPÖ-Stadtrat, steht seit Mittwoch vor dem Schwurgericht in Krems. Die Anklage lautet auf nationalsozialistische Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz. Der Prozess hat großes mediales Interesse ausgelöst und findet unter besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit statt.

Der Fall dreht sich um die Veröffentlichung einer Todesanzeige für Schimaneks Vater, Hans-Jörg Schimanek senior, im Dezember 2025. Die auf der Webseite der Stadtgemeinde Langenlois veröffentlichte Parte enthielt das bei Rechtsextremen verbreitete Zitat "...und ewig lebt der Toten Tatenruhm" sowie das "Irminsul"-Symbol. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei diesem Symbol um eine Rune aus dem Mittelalter, die auch von der SS-Forschungseinrichtung "Deutsches Ahnenerbe" verwendet wurde.

Die Staatsanwältin führte zu Prozessbeginn weiter aus, dass in Schimaneks Forsthaus in Langenlois, das die Familie seit vielen Jahren nutzt, zahlreiche NS-Devotionalien gefunden worden seien. Ein separates Verfahren zu diesen Funden wurde jedoch eingestellt, da nicht festgestellt werden konnte, ob diese Gegenstände tatsächlich dem Angeklagten gehören. Der aktuelle Prozess konzentriert sich daher ausschließlich auf die Veröffentlichung der umstrittenen Todesanzeige.

Das Schwurgericht in Krems muss nun entscheiden, ob die Veröffentlichung der Todesanzeige mit den genannten Elementen als Verstoß gegen das Verbotsgesetz zu werten ist. Die Verhandlung findet unter den Augen einer interessierten Öffentlichkeit statt, während die rechtliche Bewertung der verwendeten Symbole und Zitate im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung steht.

Nach Zoutendijk-Rückzug: Julius Bär setzt im Verwaltungsrat auf Regulierungs- und Risikoexpertise

16.03.2026


Die Julius Bär Gruppe stellt ihren Verwaltungsrat neu auf und setzt dabei klar auf zusätzliche Risiko- und Compliance-Kompetenz. Das Zürcher Vermögensverwaltungsinstitut teilte mit, dass Olga Zoutendijk an der Generalversammlung am 9. April 2026 nicht mehr zur Wiederwahl antreten wird und ihr Mandat damit niederlegt. Zoutendijk gehört dem Gremium seit sieben Jahren an und war seither Mitglied des Audit Committee sowie des Governance & Risk Committee.

Verwaltungsratspräsident Noel Quinn würdigte Zoutendijks Beitrag als «bedeutend und wertvoll» und verwies auf ihre Rolle in zahlreichen konstruktiven Debatten innerhalb der Ausschüsse. Nach einer zweijährigen Übergangsphase, in der sich die Bank laut Quinn in eine «gestärkte Position» gebracht habe, sehe Zoutendijk nun den richtigen Zeitpunkt für ihren Rücktritt gekommen. Die Personalie fällt zusammen mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts der Bank.

Als Ersatz schlägt Julius Bär der Generalversammlung die Wahl von Colin Bell in den Verwaltungsrat vor. Im Communiqué wird Bell als «vielseitig qualifizierte Führungspersönlichkeit aus der Bankenbranche» beschrieben. Er verfüge über umfassende Erfahrung in der Unternehmensführung und ausgewiesene Fachkenntnisse in Geldwäschereiprävention, Financial Crime Compliance und Non-Financial Risk. Die Bank hebt zudem sein technisches Know-how und seine geopolitischen Kenntnisse hervor – Letztere auch vor dem Hintergrund seiner 16-jährigen Laufbahn in Führungsfunktionen bei der britischen Armee zu Beginn seiner Karriere.

Bell hat seine operative Tätigkeit vor kurzem beendet, um sich Beratungsmandaten und Verwaltungsratsaufgaben zu widmen. Zuvor war er unter anderem Group Chief Compliance Officer bei HSBC sowie Group Chief Compliance Officer und Head Non-Financial Risk bei UBS. In diesen Funktionen baute er laut Julius Bär anspruchsvolle Compliance-Programme mit auf und pflegte enge Kontakte zu Aufsichtsbehörden wie der britischen Financial Conduct Authority, der Prudential Regulation Authority, der Europäischen Zentralbank und – in seiner Zeit bei UBS – zur Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma. Bereits im Februar hatte Julius Bär angekündigt, der GV 2026 auch die Wahl von Urban Angehrn in den Verwaltungsrat zu empfehlen, womit das Kontrollgremium nach der Übergangsphase gezielt mit zusätzlicher Risiko- und Regulatorikexpertise verstärkt werden soll.