
Trotz leicht gestiegener Ausgaben bleibt der Investitionsstau an Hessens Schulen nach Einschätzung der Bildungsgewerkschaft GEW enorm: Mindestens sechs Milliarden Euro fehlen für Bau und Sanierung, teilte die Gewerkschaft unter Verweis auf eigene Berechnungen mit. „Möglicherweise liegt der Wert auch deutlich höher. Leider will die Landesregierung es nicht genau wissen und verweigert eine Abfrage“, sagte der hessische GEW-Vorsitzende Thilo Hartmann. Die Schätzung stützt sich auf Daten des Statistischen Landesamts und zusätzliche Recherchen, in die nach GEW-Angaben auch Bauausgaben ausgegliederter Unternehmen eingeflossen sind, die in der offiziellen Statistik nicht auftauchen.
Nach GEW-Berechnungen sind die realen Investitionen und Unterhaltungsausgaben im Jahr 2024 zwar moderat gestiegen. Zwischen 1992 und 2024 wurden landesweit im Schnitt 804 Euro pro Schülerin und Schüler jährlich in den Schulbau und die Schulinfrastruktur investiert, nach 795 Euro im Jahr zuvor. Die Gewerkschaft sieht darin aber keinen Durchbruch, sondern lediglich eine leichte Korrektur nach oben. Viele Gebäude seien weiterhin marode, Klassen würden in Containern unterrichtet, Toilettenanlagen seien oft in schlechtem Zustand und an zahlreichen Standorten fehle es grundsätzlich an Platz.
Die GEW warnt, dass die Finanzlage vieler Kommunen eine Beseitigung des Sanierungsstaus unmöglich mache. „In jedem Fall sind die hessischen Kommunen nicht in der Lage, den bestehenden Investitionsbedarf im Schulbau zu decken“, so Hartmann. Die schwache Entwicklung der Schulbauausgaben und die knappen Kassen vor Ort drohten das Problem maroder Schulen zu einem Dauerzustand werden zu lassen. Aus Sicht der Gewerkschaft steht deshalb auch das Land in der Pflicht. Sie fordert ein eigenes Schulbau-Investitionsprogramm, weil die bisherige Unterstützung von Land und Bund aus ihrer Sicht nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken.
Das Kultusministerium verweist hingegen auf die Zuständigkeit der Schulträger, also kreisfreie Städte und Landkreise, wenn es um Bau und Infrastruktur der Schulen geht. Diese würden von Land und Bund finanziell unterstützt, betonte das Ministerium auf Anfrage. Wie groß der tatsächliche Investitionsbedarf aus Sicht der Landesregierung ist, bleibt jedoch offen. Konkrete, landesweit erhobene Zahlen zum Zustand der Gebäude gibt es nach Darstellung der GEW bislang nicht – ein Umstand, den die Gewerkschaft als zentrales Hindernis für eine zielgerichtete Planung bezeichnet.
Die Investitionen in den Schulbau unterscheiden sich regional deutlich. Nach GEW-Angaben lag der Hochtaunuskreis mit durchschnittlich 1.500 Euro pro Schülerin und Schüler an der Spitze, während die Stadt Kassel mit 331 Euro das Schlusslicht bildete. Die Gewerkschaft warnt, dass solche Unterschiede die Bildungsbedingungen im Land weiter auseinanderdriften lassen könnten. Der jüngste Zwischenfall an einer Schule in Marburg, wo an der Astrid-Lindgren-Schule ein Teil der Decke auf einer Fläche von vier mal vier Metern herabgestürzt sein soll, dient der GEW als Beispiel dafür, welche Folgen ein über Jahre aufgestauter Sanierungsbedarf haben kann.

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.