Hubig plant schärfere Regeln für Schöffen – Berlin will Justiz vor Extremisten schützen

15.06.2026


Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Auswahl ehrenamtlicher Richter in Deutschland deutlich strenger regeln. Hintergrund sind Hinweise auf Versuche rechtsextremer Akteure, über das Schöffenamt Einfluss auf die Justiz zu gewinnen. Rechtsextremismus sei „die größte Gefahr für unsere Demokratie“, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Rechtsstaat müsse für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten gestärkt werden.

Im Bundesjustizministerium entsteht nach ihren Angaben derzeit ein Gesetzentwurf, der die Anforderungen an die Verfassungstreue von Schöffen sowie das Verfahren ihrer Wahl präzisieren soll. Wer für die Justiz arbeite, müsse „mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen“, betonte Hubig. Es gebe Hinweise, dass sich zunehmend Personen um das Ehrenamt bewerben, die diese Grundlage nicht teilen. Künftig solle gesetzlich klargestellt werden, dass nur verfassungstreue Bewerberinnen und Bewerber zum Zug kommen.

Bereits in der vorherigen Legislaturperiode war bekannt geworden, dass bundesweit zehntausende Schöffen fehlten und es an geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten mangelte. Rechte Netzwerke hätten ihre Anhänger nach damaligen Berichten dazu aufgerufen, diese Lücken gezielt zu besetzen. Kontrollen der politischen Einstellung oder Verfassungstreue finden bislang kaum statt. Hubigs Vorstoß zielt darauf, diese Lücke zu schließen, ohne das ehrenamtliche Engagement insgesamt auszubremsen.

Besorgt zeigt sich die Ministerin zudem über politische Entwicklungen in einzelnen Bundesländern. In Thüringen sieht sie den Rechtsstaat dadurch unter Druck, dass die Wahl von Verfassungsrichtern blockiert werde. Ihr Haus wolle „bald einen Regelungsvorschlag“ vorlegen, um die Folgen solcher Blockaden zu mindern und die Handlungsfähigkeit der Justiz zu sichern. Zugleich bereitet Hubig der starke Zuspruch für die als rechtsextremistisch eingestufte AfD in Sachsen-Anhalt Sorgen. Die Auseinandersetzung mit der Partei wolle sie politisch führen und zugleich das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats stärken.

Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026


Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.