Islamabad-Memorandum: Hoffnung auf Ende des Iran-Kriegs wächst

15.06.2026


Die USA und der Iran stehen nach Darstellung mehrerer Beteiligter unmittelbar vor einem Abkommen zur Beendigung des Iran-Kriegs. Pakistans Premierminister Shehbaz Sharif erklärte auf der Plattform X, Washington und Teheran hätten sich auf einen finalen Text für ein Friedensmemorandum geeinigt. Man sei dem Frieden „noch nie so nahe“ gewesen, sagte auch Irans Außenminister Abbas Araghchi und verwies auf eine sogenannte Islamabad-Absichtserklärung. Pakistan agiert in dem Konflikt als zentraler Vermittler.

US-Präsident Donald Trump sprach von einer „großartigen Einigung“, die sicherstellen solle, dass der Iran „nie“ eine Atombombe erhalte. Nach seinen Worten ist der Text fertig verhandelt und sollte ursprünglich bis zu seinem 80. Geburtstag am Sonntagabend unterzeichnet werden. Teheran stellte eine Zustimmung jedoch erst für die darauffolgenden Tage in Aussicht; iranische Medien berichteten, die Führung in Teheran wolle Trump keinen symbolträchtigen Propaganda-Erfolg zu diesem Termin ermöglichen. Die Unterzeichnung soll nicht bei einer gemeinsamen Zeremonie mit Unterhändlern und Vermittlern, sondern digital erfolgen.

Über die konkreten Inhalte der Vereinbarung kursieren widersprüchliche Angaben. Nach iranischen Darstellungen erklärt das – noch unveröffentlichte – Dokument den Krieg für beendet; dies soll auch für den Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon gelten. Zudem soll der Iran wieder Zugriff auf im Ausland eingefrorene Milliardenguthaben erhalten, die US-Seeblockade solle sofort enden, und Teheran würde im Gegenzug seine Sperre der strategisch wichtigen Straße von Hormus aufheben. Trump betont, der Iran sage in dem Text den Verzicht auf Atomwaffen zu. Westliche Insider verweisen darauf, dass US-Vizepräsident JD Vance und Irans Parlamentspräsident Mohammad Bagher Ghalibaf das Memorandum – möglicherweise in Genf – formell billigen sollen.

US-Regierungsvertreter stellen den Zeitplan und die Bedingungen jedoch restriktiver dar. In Hintergrundgesprächen hieß es, der Iran werde erst dann Zugriff auf seine Auslandsvermögen erhalten, wenn er Verpflichtungen etwa bei internationalen Atominspektionen erfüllt habe. Nach der digitalen Unterzeichnung ist demnach eine zweimonatige weitere Verhandlungsphase über konkrete Beschränkungen des iranischen Atomprogramms vorgesehen. Parallel zur diplomatischen Annäherung hält die militärische Spannung an: Das US-Regionalkommando Centcom meldete den Abschuss mehrerer iranischer Drohnen, die Handelsschiffe in der Straße von Hormus bedroht hätten. Irans Außenminister bekräftigte dennoch, die Islamabad-Absichtserklärung sei „noch nie näher“ gewesen – ein Hinweis darauf, dass auf beiden Seiten politischer Wille besteht, den Konflikt in ein verhandeltes Rahmenwerk zu überführen, auch wenn zentrale Fragen zu Sanktionen, Sicherheit im Golf und der Umsetzung von Zusagen weiter umstritten bleiben.

Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026


Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.