Kopftuchverbot für Mädchen bis 14: SPÖ-Lehrervertreter warnt vor neuen Konflikten

12.03.2026


Mit Beginn des Herbstsemesters tritt in Österreich ein neues Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum Alter von 14 Jahren in Kraft. Unterstützung für das Verhüllungsverbot kommt zwar grundsätzlich vom Vorsitzenden des Sozialdemokratischen LehrerInnenvereins (SLÖ), Thomas Bulant, doch der Gewerkschafter hält die Maßnahme für unausgewogen und zu kurz gegriffen. Aus seiner Sicht adressiert die Regelung nur einen Ausschnitt eines viel breiteren Problems: das ungeklärte Verhältnis von Schule und Religion.

Bulant plädiert dafür, Religion insgesamt aus dem schulischen Raum herauszuhalten. „Für mich hat Religion in der Schule nichts verloren und da gehört auch das Kopftuch dazu“, sagt er. Eine klare Linie, wonach Religion ausschließlich Privatsache sei und in der Schule nicht stattfinde, würde aus seiner Sicht viele Konflikte entschärfen. Stattdessen würden nun muslimische Mädchen per Gesetz zu Täterinnen erklärt, während ihre Eltern mit Geldbußen von bis zu 800 Euro rechnen müssten – auch in Fällen, in denen sie das Verhalten ihrer Töchter während der Unterrichtszeit gar nicht maßgeblich beeinflussen können.

Der Lehrervertreter kritisiert zudem, dass die neue Regelung erneut nur eine bestimmte Gruppe betreffe und damit rechtlich angreifbar sein könnte. Schon 2020 war ein Kopftuchverbot für Volksschülerinnen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, weil es sich einseitig auf muslimische Mädchen bezog. Eine konsequente Trennung von Schule und Religion über alle Konfessionen hinweg, so Bulant, würde aus seiner Sicht verhindern, dass einzelne religiöse Symbole oder Praktiken gesondert reguliert und damit politisch und juristisch besonders aufgeladen werden.

Praktische Probleme erwartet Bulant auch im Schulalltag. Die Lehrkräfte seien als öffentlich Bedienstete verpflichtet, das Verbot zu kontrollieren und durchzusetzen. Offene Fragen zur Umsetzung und zu den Auswirkungen auf das Schulklima sieht er jedoch nicht ausreichend beantwortet. Er vermisst klare Verantwortung seitens des Bildungsministeriums für die „atmosphärischen Konsequenzen“ vor Ort. Darüber hinaus fordert der Gewerkschafter, auch gegen Burschen vorzugehen, die sich – mit Verweis auf religiöse Normen – als „Sittenwächter“ gegenüber Mitschülerinnen aufspielen. Ohne eine umfassende, alle Religionen betreffende Regelung, fürchtet Bulant, bleibe das neue Kopftuchverbot eine isolierte Maßnahme, die Spannungen eher verstärke als löse.

Nach Zoutendijk-Rückzug: Julius Bär setzt im Verwaltungsrat auf Regulierungs- und Risikoexpertise

16.03.2026


Die Julius Bär Gruppe stellt ihren Verwaltungsrat neu auf und setzt dabei klar auf zusätzliche Risiko- und Compliance-Kompetenz. Das Zürcher Vermögensverwaltungsinstitut teilte mit, dass Olga Zoutendijk an der Generalversammlung am 9. April 2026 nicht mehr zur Wiederwahl antreten wird und ihr Mandat damit niederlegt. Zoutendijk gehört dem Gremium seit sieben Jahren an und war seither Mitglied des Audit Committee sowie des Governance & Risk Committee.

Verwaltungsratspräsident Noel Quinn würdigte Zoutendijks Beitrag als «bedeutend und wertvoll» und verwies auf ihre Rolle in zahlreichen konstruktiven Debatten innerhalb der Ausschüsse. Nach einer zweijährigen Übergangsphase, in der sich die Bank laut Quinn in eine «gestärkte Position» gebracht habe, sehe Zoutendijk nun den richtigen Zeitpunkt für ihren Rücktritt gekommen. Die Personalie fällt zusammen mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts der Bank.

Als Ersatz schlägt Julius Bär der Generalversammlung die Wahl von Colin Bell in den Verwaltungsrat vor. Im Communiqué wird Bell als «vielseitig qualifizierte Führungspersönlichkeit aus der Bankenbranche» beschrieben. Er verfüge über umfassende Erfahrung in der Unternehmensführung und ausgewiesene Fachkenntnisse in Geldwäschereiprävention, Financial Crime Compliance und Non-Financial Risk. Die Bank hebt zudem sein technisches Know-how und seine geopolitischen Kenntnisse hervor – Letztere auch vor dem Hintergrund seiner 16-jährigen Laufbahn in Führungsfunktionen bei der britischen Armee zu Beginn seiner Karriere.

Bell hat seine operative Tätigkeit vor kurzem beendet, um sich Beratungsmandaten und Verwaltungsratsaufgaben zu widmen. Zuvor war er unter anderem Group Chief Compliance Officer bei HSBC sowie Group Chief Compliance Officer und Head Non-Financial Risk bei UBS. In diesen Funktionen baute er laut Julius Bär anspruchsvolle Compliance-Programme mit auf und pflegte enge Kontakte zu Aufsichtsbehörden wie der britischen Financial Conduct Authority, der Prudential Regulation Authority, der Europäischen Zentralbank und – in seiner Zeit bei UBS – zur Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma. Bereits im Februar hatte Julius Bär angekündigt, der GV 2026 auch die Wahl von Urban Angehrn in den Verwaltungsrat zu empfehlen, womit das Kontrollgremium nach der Übergangsphase gezielt mit zusätzlicher Risiko- und Regulatorikexpertise verstärkt werden soll.