
Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul dringt auf eine gesonderte Erfassung von Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen in der Kriminalitätsstatistik. Attacken auf Notärzte, Pflegekräfte und andere Mitarbeiter in Praxen und Kliniken nähmen zu und beschränkten sich längst nicht mehr nur auf Rettungssanitäter, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“. Um das Ausmaß des Problems präziser zu bewerten, solle es künftig eine eigene statistische Kategorie für entsprechende Delikte geben.
Reul begründet seinen Vorstoß mit der Notwendigkeit eines genaueren Lagebildes. „Mittlerweile ist das Problem größer geworden. Das will ich in Zahlen abbilden“, sagte er. Erst wenn sichtbar werde, wie viele Menschen tatsächlich betroffen seien, wachse auch die Bereitschaft, Sicherheitslücken zu erkennen und zu schließen. Als besonders drastisches Beispiel verwies Reul auf Fälle, in denen nach einem tödlichen Angriff im kriminellen Milieu Angehörige in einer Klinik randalieren und die Abläufe massiv stören.
Rückenwind erhält der Innenminister von den Ärztekammern, die seit Längerem vor einer „Gewaltspirale“ gegen medizinisches Personal warnen. Die Ärztekammer Niedersachsen hat unter anderem eine Verschärfung des Strafrechts gefordert. Verbale wie körperliche Übergriffe hätten oft langfristige Folgen für die Betroffenen, argumentiert die Kammer. Neben traumatischen Belastungen für die angegriffenen Beschäftigten werde im Moment des Übergriffs die Behandlung unterbrochen oder verzögert – mit potenziell hohen Risiken für die Patientensicherheit.
Aus Sicht der ärztlichen Selbstverwaltung geht es daher nicht nur um besseren Schutz der Beschäftigten, sondern auch um Stabilität in der Versorgung. Auf einem europaweiten Aktionstag gegen Gewalt im Gesundheitswesen hatte die Ärztekammer Niedersachsen im März auf diese Zusammenhänge hingewiesen. Reuls Vorstoß zur statistischen Erfassung fügt der Debatte nun eine innenpolitische Dimension hinzu: Verlässliche Daten sollen als Grundlage dienen, um Sicherheitskonzepte, Schulungsangebote und mögliche gesetzliche Anpassungen gezielter zu diskutieren.

Die Schweiz stimmt an diesem Wochenende über eine der umstrittensten Initiativen der vergangenen Jahre ab: „Keine 10-Millionen-Schweiz!“. Der Vorstoß der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), auch bekannt als Schweizerische Volkspartei oder Swiss People's Party, sieht vor, die ständige Wohnbevölkerung des Landes bis 2050 auf maximal zehn Millionen Menschen zu begrenzen. Nach ersten Hochrechnungen tendieren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu, die Initiative abzulehnen – ein Ergebnis, das im Vorfeld keineswegs sicher schien.
Die Initiative, die in der Verfassung verankert werden soll, würde den Bund verpflichten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sobald die Bevölkerung 9,5 Millionen erreicht. Die Schweiz zählte Ende 2025 bereits gut 9,1 Millionen Einwohner – rund 1,7 Millionen mehr als 2002. Haupttreiber des Wachstums ist die Zuwanderung. Rund 28% der im Land lebenden Menschen besitzen keinen Schweizer Pass. Viele stammen aus EU-Staaten wie Italien, Deutschland und Portugal, hinzu kommen Personen aus Drittstaaten, darunter Asylsuchende.
Unterstützer der Initiative argumentieren, das Land stoße an seine Belastungsgrenzen. Sie verweisen auf steigende Mieten, überlastete Verkehrswege, Staus sowie eine als problematisch wahrgenommene Entwicklung bei Gewalt und Kriminalität, die sie mit einer höheren Zuwanderung verknüpfen. Ziel sei es laut Kampagnenmotto, „zu bewahren, was wir lieben“. Die SVP wirbt mit auffälligen Aufklebern, Fahnen und Plakaten in Nationalfarben, um eine Begrenzung des Bevölkerungswachstums als Schutz der Lebensqualität zu präsentieren.
Gegen die Initiative stellen sich der Bundesrat, das Parlament, die Kantone sowie die meisten übrigen großen Parteien, gestützt von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Sie warnen, ein starres Bevölkerungs- und damit faktisches Zuwanderungslimit könne den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen. Laut Bundesamt für Statistik waren im ersten Quartal 2026 rund 1,87 Millionen ausländische Erwerbstätige in der Schweiz beschäftigt. Etwa vier von fünf kamen aus EU- oder EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich, der Rest aus Drittstaaten. Viele arbeiten in Bereichen wie Gesundheitswesen, Bau und Gastgewerbe – Sektoren, die stark auf Personal aus dem Ausland angewiesen sind.
Ein weiterer Konfliktpunkt ist das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative sieht vor, dass die Schweiz in letzter Konsequenz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen müsste, sollte die Obergrenze sonst nicht zu halten sein. Gegner befürchten, dies könnte die bilateralen Beziehungen und den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt belasten. Befürworter halten dem entgegen, nur mit klaren quantitativen Vorgaben lasse sich der Druck auf Wohnungsmarkt, Infrastruktur und öffentliche Dienste nachhaltig begrenzen.
Parallel zur Abstimmung über die 10-Millionen-Grenze entscheiden die Stimmberechtigten auch über eine Verschärfung des Zivildienstgesetzes. Im Fokus der innenpolitischen Debatte steht jedoch vor allem die Frage, wie die Schweiz Wachstum, Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt künftig austarieren will. Das Ergebnis der Volksabstimmung dürfte zwar die Initiative selbst klären, die Grundsatzdiskussion über Zuwanderung, Arbeitskräftebedarf und Lebensqualität in der Alpenrepublik jedoch kaum beenden.