
Österreichs Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten grundlegend verändert. Laut neuen Daten der Statistik Austria stieg die Zahl der Erwerbstätigen seit 2005 um rund 752.600 Personen beziehungsweise gut 20 Prozent auf im Schnitt 4,5 Millionen im Jahr 2025. Damit wuchs die Beschäftigung deutlich stärker als die Bevölkerung, die im selben Zeitraum nur um 11,5 Prozent zunahm. Gleichzeitig legte das gesamte Arbeitsvolumen – die Summe aller tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden – lediglich um 2,1 Prozent auf 6,89 Milliarden Stunden zu. Die Wirtschaft setzt damit zunehmend auf mehr Köpfe bei nahezu gleichbleibender Stundenzahl.
Treiber dieser Entwicklung sind vor allem drei Gruppen: Frauen, ältere Menschen und Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Die Statistik-Austria-Generaldirektorin Manuela Lenk verwies bei der Präsentation der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung in Wien darauf, dass deren Erwerbsbeteiligung seit 2005 besonders stark gestiegen ist. Die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen hat sich mehr als verdoppelt, ebenso der Anteil von Menschen ohne österreichischen Pass an allen Erwerbstätigen. Bei Frauen kletterte die Erwerbstätigenquote im Vorjahr auf 71 Prozent, ein Plus von 9,9 Prozentpunkten gegenüber 2005.
Dabei verschiebt sich der Fokus des Arbeitsmarktes weiter hin zu Dienstleistungen. Arbeitete 2005 noch gut zwei Drittel (67,2 Prozent) der Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor, waren es 2025 bereits 73,1 Prozent. Besonders kräftig wuchsen Gesundheits- und Sozialwesen, deren Beschäftigungsanteil zwischen 2010 und 2025 von 9,7 auf 11,4 Prozent stieg, sowie Bildung, freiberufliche Dienstleistungen und der Bereich IT und Kommunikation. Der Handel bleibt größter Einzelbereich, verlor aber an Gewicht: Sein Anteil sank von 15,2 Prozent im Jahr 2010 auf 13,6 Prozent 2025. Im Finanz- und Versicherungssektor verringerte sich der Beschäftigungsanteil im selben Zeitraum von 3,6 auf 3,2 Prozent, während in der Industrie zwar die Produktivität zunahm, die Zahl der Beschäftigten aber nur langsam wuchs.
Parallel dazu nimmt Teilzeitarbeit stark zu und prägt zunehmend die Struktur des Arbeitsmarktes. Österreich liegt im EU-Vergleich bei der Teilzeitquote auf Rang zwei. 2025 arbeiteten 49,8 Prozent aller erwerbstätigen Frauen in Teilzeit, nach 39,5 Prozent im Jahr 2005. Bei Männern hat sich die Teilzeitquote mehr als verdoppelt und liegt nun bei 14 Prozent. Nach Einschätzung der Statistik Austria ist der nur geringe Anstieg der gesamt geleisteten Arbeitsstunden vor allem auf die Ausweitung von Teilzeitmodellen sowie einen deutlichen Rückgang von Über- und Mehrstunden zurückzuführen. Dazu beigetragen haben unter anderem das seit 2004 bestehende Recht auf Elternteilzeit, begrenzte Kinderbetreuungsangebote, veränderte Präferenzen der Beschäftigten und der generelle Trend hin zu flexibleren Arbeitszeiten.

Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.
Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.
Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.
Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.