Nach Konsultationsverfahren: Bichsel fokussiert auf Home-Care-Dienstleistungen

13.03.2026


Die Galenica-Tochtergesellschaft Bichsel stellt ihre defizitäre pharmazeutische Produktion bis Ende 2026 ein und richtet ihr Geschäft künftig auf Home-Care-Dienstleistungen aus. Nach Abschluss des gesetzlich vorgesehenen Konsultationsverfahrens mit der Mitarbeitendenvertretung bestätigte der Verwaltungsrat, dass ein wirtschaftlich tragfähiger Weiterbetrieb der Produktionssparte nicht möglich sei. Trotz kontinuierlicher Investitionen liessen sich die bestehenden Anlagen und Gebäude laut Unternehmen nicht mehr aufrechterhalten.

Im Zuge der Neuausrichtung reduziert Bichsel seinen Stellenabbau leicht: Statt der ursprünglich angekündigten 170 Stellen sollen nun 152 Arbeitsplätze wegfallen. In den kommenden Wochen wird geprüft, wie viele der betroffenen Mitarbeitenden innerhalb des Galenica-Netzwerks weiterbeschäftigt werden können. Die Mitarbeitenden sollen in den nächsten Tagen individuell über ihre persönliche Situation informiert werden.

Für die von der Schliessung betroffenen Beschäftigten hat das Unternehmen einen ausgebauten Sozialplan aufgelegt. Dieser berücksichtigt Faktoren wie Alter und Dienstjahre und enthält eine Härtefallregelung. Zudem unterstützt Bichsel die Mitarbeitenden bei der beruflichen Neuorientierung. Nach Unternehmensangaben sind die konstruktiven Vorschläge der Mitarbeitendenvertretung in die Ausgestaltung des Sozialplans eingeflossen und haben dessen Gestaltung massgeblich geprägt.

Auf der Kundenseite will Bichsel die Versorgungssicherheit im Übergang gewährleisten. Das Unternehmen plant, die Belieferung mit den wichtigsten Produkten bis Ende 2026 sicherzustellen, während parallel der Fokus auf den Ausbau der Home-Care-Dienstleistungen gelegt wird. Damit reagiert die Galenica-Gruppe auf die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen in der Produktion und setzt verstärkt auf Bereiche, in denen sie mittel- bis langfristig grössere Chancen sieht.

Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.