
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) warnt vor spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen des anhaltenden Iran-Konflikts auf Österreich. Aufgrund gestiegener Energiepreise und hoher Unsicherheit rechnet die Notenbank mit einem geringeren Wirtschaftswachstum und einer höheren Teuerungsrate. OeNB-Gouverneur Martin Kocher betonte jedoch bei einem Pressegespräch am Dienstag in Wien, dass eine Rezession für Österreich oder die Eurozone derzeit ausgeschlossen werden könne.
OeNB-Chefvolkswirt Wolf Heinrich Reuter präsentierte drei mögliche Szenarien für das Jahr 2026. Bleiben die Energiepreise entsprechend den aktuellen Markterwartungen vorübergehend hoch, würde das österreichische Wachstum um 0,25 Prozentpunkte niedriger ausfallen als bisher erwartet, während die Inflation um 0,5 Prozentpunkte steigen würde. Verharren die Preise für Öl und Gas jedoch bis Jahresende auf einem anhaltend hohen Niveau, erwartet die Nationalbank Einbußen beim Wachstum von 0,5 Prozentpunkten und einen Anstieg der Inflation um einen vollen Prozentpunkt. Ein rasches Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen würde die Wirtschaftsleistung und die Preisentwicklung hingegen kaum belasten.
Zur aktuellen Diskussion über mögliche Steuersenkungen auf Treibstoffe zeigte sich Kocher zurückhaltend, da es noch keine konkreten Modelle der Bundesregierung gebe. Eine reine Steuersenkung würde zudem Vielverbraucher bevorzugen. Der OeNB-Gouverneur betonte, man könne sich nicht von der weltweiten Entwicklung abkoppeln, und stellte klar, dass jede Maßnahme entweder Subventionierung aus dem Budget oder Rationierung erfordere. Kocher mahnte zur Besonnenheit bei politischen Eingriffen.
Mit Blick auf die anstehende Zinssitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) in der kommenden Woche unterstrich Kocher die Bedeutung, nicht überhastet zu handeln, sondern genau zu überlegen. Die EZB sei darauf vorbereitet, rasch und klar auf die Situation zu reagieren. Eine aktualisierte, detaillierte Konjunkturprognose wird die OeNB am 24. März vorlegen.

Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.
Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.
UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.
Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.