
Die öffentlichen Ausgaben des österreichischen Kulturressorts sind im Jahr 2025 leicht zurückgegangen. Laut dem nach der Ministerratssitzung veröffentlichten „Kunst- und Kulturbericht 2025“ belief sich das Budget auf 623,193 Millionen Euro. Das entspricht einem Minus von 9,296 Millionen Euro oder 1,47 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als noch 632,49 Millionen Euro zur Verfügung standen. Kulturminister Andreas Babler (SPÖ) verweist im Vorwort auf „schwierige budgetäre Rahmenbedingungen“, die es notwendig machten, „auch Einsparungen vorzunehmen“.
Gleichzeitig hebt Babler die strategische Bedeutung der öffentlichen Kulturausgaben hervor. Gerade in Zeiten knapper Mittel zeige sich deren Unverzichtbarkeit, heißt es in dem Bericht: Kulturförderung bilde eine Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt, künstlerische Innovation und internationale Sichtbarkeit und habe darüber hinaus messbare wirtschaftliche Effekte. Kunst und Kultur setzten Impulse für Tourismus und Stadtentwicklung, schafften Arbeitsplätze und trügen zur Wertschöpfung bei. Als Beispiele für neu entstandene Initiativen werden das Gold & Pech Theater in der Steiermark und das Tanzfestival Zugzwang in Kärnten genannt, die für die Dynamik in der regionalen Kulturszene stehen sollen.
Trotz des leichten Budgetrückgangs setzt das Ressort zentrale Programmlinien fort. In einer Aussendung wird insbesondere die Weiterführung der Fair-Pay-Strategie und der Digitalisierungsagenda betont. Mit Zuschüssen in Höhe von 9,97 Millionen Euro wurden demnach über 900 Fördernehmerinnen und Fördernehmer bei ihren Bemühungen um bessere Vergütung unterstützt. Ziel der Fair-Pay-Maßnahmen ist es, die Einkommenssituation im Kulturbereich schrittweise zu verbessern und strukturelle Unterbezahlung zu adressieren.
Auf dem Feld der digitalen Technologien stand 2025 im Zeichen des Ausbaus der österreichischen Kulturerbe-Plattform Kulturpool. Über diese Plattform sind inzwischen mehr als zwei Millionen Kunst- und Kulturschätze aus 126 Institutionen digital zugänglich. Das Kulturministerium verweist damit auf die wachsende Bedeutung digitaler Sichtbarkeit und Archivierung, die auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten als Investition in die langfristige Nutzung und Verwertung des kulturellen Erbes verstanden wird. Die Regierung stellt den leichten Rückgang der Gesamtausgaben daher in einen Kontext, in dem stabile Rahmenbedingungen, verlässliche Förderung und strukturelle Reformen zugleich gesichert werden sollen.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.