Österreich weitet Zecken-Monitoring nach Nachweis von Alongshan-Virus aus

10.06.2026


Ein bislang in Österreich nicht nachgewiesener Erreger ist in heimischen Zeckenbeständen aufgetaucht: Das Alongshan-Virus (ALSV), ein von Zecken übertragenes Virus, wurde in mehreren Bundesländern identifiziert. Forschende des Zentrums für Virologie der MedUni Wien berichten im Fachjournal „The Lancet Microbe“, dass das Virus nicht neu eingeschleppt wurde, sondern sich bereits seit mindestens zwei Jahrzehnten weitgehend unbemerkt in Mitteleuropa etabliert hat.

Für die Studie analysierte das Team rund 3.000 im Jahr 2024 gesammelte Zecken sowie etwa 2.000 archivierte Proben aus den Jahren 2005 bis 2018. Hinzu kamen rund 2.000 Blutproben von Patientinnen und Patienten, die mit modernen molekularbiologischen und serologischen Methoden untersucht wurden. Die genetischen Analysen zeigen eine weite geografische Verbreitung des Erregers: Nachweise gelangen in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und Vorarlberg. Damit reiht sich Österreich in eine wachsende Liste europäischer Länder mit ALSV-Vorkommen ein, darunter Deutschland, Finnland, Frankreich und die Schweiz.

Direkte Virusnachweise im Blut von Patientinnen und Patienten blieben aus. Allerdings fanden die Forschenden bei zwei Personen hohe Konzentrationen spezifischer ALSV-Antikörper. Diese Befunde gelten als Hinweis auf bereits erfolgte Infektionen, die nach aktuellem Kenntnisstand aber selten zu sein scheinen. Welche klinische Bedeutung das Virus in Europa hat, ist offen. Die erstmals 2017 in China beschriebene Variante wurde dort mit fieberhaften, teils FSME-ähnlichen Symptomen in Verbindung gebracht. Ob die in Europa kursierenden Virusvarianten beim Menschen überhaupt Erkrankungen auslösen, ist bislang nicht geklärt.

Angesichts der weltweit zunehmenden Zahl von zeckenübertragenen Viruserkrankungen werten die Wiener Forscher den Nachweis des Alongshan-Virus als Signal für verstärkte Wachsamkeit. Sie sprechen sich dafür aus, ALSV in bestehende Überwachungsprogramme zu integrieren und es bei der diagnostischen Abklärung nach Zeckenstichen mitzudenken. Parallel seien weitere Studien zur Verbreitung und gesundheitlichen Relevanz nötig, um das tatsächliche Risiko für die Bevölkerung besser einschätzen zu können.

Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026


Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.