
Die UNIQA Insurance Group AG schüttet für das Geschäftsjahr 2025 eine deutlich erhöhte Dividende aus und stellt zugleich ihren Aufsichtsrat teilweise neu auf. Die ordentliche Hauptversammlung am 9. Juni 2026 beschloss eine Ausschüttung von 0,72 Euro je dividendenberechtigter Aktie. Das entspricht einem Plus von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt fließen damit 184,72 Millionen Euro an die Anteilseigner, die Gesamtausschüttung steigt im Jahresvergleich um 3,99 Prozent.
Operativ schlägt sich die höhere Dividende in einer Dividendenrendite von 4,66 Prozent für das Jahr 2025 nieder, berechnet auf Basis eines Schlusskurses von 17,10 Euro an der Wiener Börse am Tag der Hauptversammlung. Damit fällt die Rendite niedriger aus als im Vorjahr, als sie noch 7,66 Prozent betragen hatte. Die Aktien des ATX-Unternehmens werden ab dem 18. Juni 2026 ex Dividende 2025 gehandelt; der Ex-Dividenden-Tag kann sich optisch belastend auf den Kurs auswirken, bevor die Auszahlung über die jeweilige depotführende Bank erfolgt. Dividendenzahltag ist der 22. Juni 2026, Hauptzahlstelle ist die Raiffeisen Bank International AG, Auszahlungen erfolgen abzüglich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer.
Aufsichtsratsseitig reflektiert UNIQA den Generationswechsel im Spitzenmanagement der eng verbundenen Raiffeisen Bank International (RBI). Der designierte RBI-CEO Michael Höllerer zieht in das Kontrollgremium ein und übernimmt das Mandat vom scheidenden RBI-Chef Johann Strobl. Zudem folgt Bernhard Breunlich auf Markus Andréewitch im Aufsichtsrat. An der Börse stieß das Gesamtpaket aus Dividendenerhöhung und personellen Veränderungen auf positive Resonanz: Die UNIQA-Aktie legte im Wiener Handel zeitweise um 0,58 Prozent auf 17,44 Euro zu.
Langfristig erwies sich der Titel für Investoren als renditestark. Über einen Fünfjahreszeitraum hinweg hat die UNIQA-Aktie in Wien um 136,51 Prozent an Wert gewonnen. Unter Einbeziehung der Dividenden summiert sich die tatsächliche Rendite sogar auf 615,63 Prozent. Analystenschätzungen von FactSet deuten darauf hin, dass UNIQA ihren Ausschüttungskurs fortsetzen könnte: Für 2026 wird eine weitere Anhebung der Dividende auf 0,78 Euro je Aktie erwartet. Auf Basis dieser Prognose würde die Dividendenrendite leicht auf 4,55 Prozent zurückgehen, vorausgesetzt, das Kursniveau bleibt unverändert.

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.